Das Gesetzesdekret 9/2024, das im August 2024 von der Regierung der Region Valencia genehmigt wurde, hat bedeutende Änderungen für touristisch genutzte Immobilien eingeführt, die sowohl Eigentümer als auch Investoren direkt betreffen.
Wenn Sie eine Immobilie besitzen, die für touristische Zwecke vermietet wird, haben diese Änderungen wichtige Auswirkungen auf Ihre Aktivitäten. Nachfolgend erklären wir die wichtigsten Aspekte der neuen Vorschriften.
Eine der wichtigsten Änderungen des Dekrets ist die Verpflichtung, den genauen Zeitraum anzugeben, in dem die touristische Aktivität durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass die Immobilie nur in den in der „Verantwortungserklärung“ angegebenen Zeiträumen zu touristischen Zwecken vermietet werden darf.
Touristische Vermietungen sind auf maximal 10 aufeinanderfolgende Tage pro Gast begrenzt. Wenn Sie Ihre Immobilie für 11 Tage oder mehr vermieten möchten, müssen Sie einen Vertrag gemäß dem städtischen Mietgesetz (LAU) abschließen, das saisonale und langfristige Vermietungen regelt.
Eine einzelne Immobilie kann während des im Tourismusregister der Region Valencia angegebenen Zeitraums zu touristischen Zwecken (10 Tage oder weniger) vermietet werden und außerhalb dieses Zeitraums für andere Zwecke (mit Verträgen, die 10 Tage überschreiten können) vermietet werden.
Wenn die Immobilie während des deklarierten touristischen Zeitraums für andere Zwecke vermietet wird, ohne die Änderung des Zeitraums zu melden, wird die Immobilie aus dem Register entfernt.
Folgen einer Vermietung von 11 Tagen oder mehr:
• Sie wird nicht mehr als touristische Immobilie betrachtet, und andere Vorschriften wie die LAU gelten.
• Sie dürfen Ihre Immobilie nicht auf Plattformen wie Airbnb oder Booking als touristische Unterkunft bewerben.
• Sie können Ihre Gäste nicht im Portal der Guardia Civil für Reisende (das obligatorische Registrierungssystem) registrieren.
Sie müssen nachweisen, dass die Eigentümergemeinschaft die Nutzung der Immobilien im Gebäude für nicht-residenzielle Zwecke, wie z. B. touristische Vermietungen, nicht verbietet.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verpflichtung, die eindeutige Katasterreferenz der Immobilie in der verantwortlichen Erklärung und in allen Werbematerialien anzugeben.
Das neue Dekret verbietet auch die Vermietung einzelner Zimmer in touristisch genutzten Immobilien.
Die Registrierung von touristischen Immobilien im Tourismusregister der Region Valencia ist 5 Jahre gültig. Wenn Ihre touristische Immobilie vor dem 7. August 2024 registriert wurde, ist Ihre Registrierung bis zum 8. August 2029 gültig.
Einen Monat vor Ablaufdatum muss die Registrierung elektronisch erneuert werden, indem Folgendes eingereicht wird:
• Eine neue Verantwortungserklärung, die die Einhaltung aller erforderlichen Vorschriften bestätigt.
• Die Katasterreferenz der Immobilie.
• Der Zeitraum des Jahres, in dem die Immobilie zu touristischen Zwecken vermietet wird (10 Tage oder weniger pro Gast).
• Ein positives städtisches Kompatibilitätsgutachten des Gemeinderats.
Die Verantwortungserklärung muss die Identifizierung der kommerzielle Verwalter enthalten, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse, sowie die Identifizierung des Immobilieneigentümers, falls es sich um verschiedene Personen handelt.
Die Vorschriften verlangen, dass die Werbung für touristische Immobilien Folgendes enthält:
• Den genauen Standort der Immobilie.
• Die Registrierungsnummer.
Die Nichteinhaltung dieser Anforderung kann als schwerwiegende Verletzung angesehen werden und zu Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro führen.
Sehr schwerwiegende Verstöße, wie die Vermietung von Zimmern, können zu Strafen von bis zu 600.000 Euro führen.
Der Mietvertrag muss die eindeutige Katasterreferenz der Immobilie enthalten. Wenn die Immobilie nicht über diese Referenz im Register verfügt, wird sie bis zum 31. Dezember 2024 entfernt.
Sie müssen auch das Schild für touristische Immobilien mit der Registrierungsnummer und dem Logo der Region Valencia entweder am Eingang oder im Inneren der Immobilie anzeigen.
Touristische Immobilien müssen über interne Vorschriften verfügen, die Regeln für das Zusammenleben und die Nutzung der Einrichtungen, wie z. B. die Akzeptanz von Haustieren, umfassen.
Eigentümer können diese Regeln gegenüber Mietern durchsetzen und haben im Falle eines Verstoßes das Recht, Mieter aufzufordern, die Immobilie zu verlassen. Wenn der Mieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann der Eigentümer dies der Polizei oder der zuständigen Behörde melden.
Das Dekret verbietet die Schlüsselausgabe an Touristen über Schlüsselkasten, die auf öffentlichen Straßen angebracht sind.
Anhang III des Gesetzesdekrets 9/2024 legt eine Reihe von Mindestanforderungen fest, die touristisch genutzte Immobilien erfüllen müssen, um die Servicequalität zu gewährleisten.
Dazu gehören:
• 24-Stunden-Rezeption und Kundenservice.
• Verbot der Schlüsselausgabe über Straßenboxen.
• Angemessene Instandhaltung der Immobilie, einschließlich Reinigungs- und Wäscheservices.
• Einhaltung der Design-, Qualitäts-, Zugänglichkeits- und Sicherheitsstandards für die Immobilie.
• Andere grundlegende Dienstleistungen, die den Mietern während ihres Aufenthalts zur Verfügung stehen müssen.
Sie können hier eine Übersetzung von Anhang III lesen
ANEXO III
Mindestanforderungen für Immobilien zur touristischen Nutzung
Unbeschadet der in Artikel 49 dieser Verordnung festgelegten Bedingungen gelten die folgenden Mindestanforderungen für Immobilien zur touristischen Nutzung:
(1) Erdgeschoss + 4 gilt als von der Aufzugsanforderung ausgenommen.
(1) Die Spannungsanzeige neben den Steckdosen kann durch eine allgemeine Spannungsanzeige für die gesamte Unterkunft ersetzt werden, die an einem gut sichtbaren Ort angebracht ist.
(2) Immer mit der Möglichkeit, eine Temperatur gemäß der geltenden Gesetzgebung zur Energieeinsparung zu erreichen.
(3) Die Erbringung von Reinigungs-, Wäsche-, Wäschewechsel-, Reparatur-, Wartungs- und Müllabfuhrdiensten richtet sich nach dem Vertrag, der für die Belegung der Unterkunftseinheit abgeschlossen wurde. Die für diese Dienstleistungen verantwortliche Person ist der Eigentümer der Immobilie oder der Betreiber der Tätigkeit, der die Anfragen der Kunden bearbeiten muss, entweder durch direkte Erbringung der Dienstleistungen oder durch Dritte, ohne lediglich einen Dienstleister oder ein Unternehmen zu benennen.
Die Unterkünfte müssen in einem ordnungsgemäßen Reinigungs- und Wartungszustand übergeben werden.
Alle Schlafzimmer müssen einen Kleiderschrank haben, entweder im Zimmer oder außerhalb. Immobilien müssen über einen Internetanschluss verfügen, außer in Gebieten ohne Abdeckung, sowie über einen Fernseher.
Die Immobilie muss über eine automatische Waschmaschine verfügen, es sei denn, sie befindet sich in einem Gebäude oder einer ähnlichen Struktur mit einer Gemeinschaftswaschküche, die den Gästen Waschmaschinen und Trockner vor Ort zur Verfügung stellt.
Die Küche muss mindestens folgende Gegenstände enthalten: – Kühlschrank. – Bügeleisen. – Ofen/Mikrowelle. – Dunstabzugshaube, Haube usw. – Mindestens zwei Elektroherde, wenn die Unterkunft bis zu 4 Personen beherbergt. Für 5 oder mehr Personen müssen drei oder mehr Herde vorhanden sein.
Nach der neuen Regelung wird die Immobilie bei einem Eigentümerwechsel aus dem Register der Ferienwohnungen abgemeldet, und es muss eine neue Tourismuslizenz beantragt werden, als ob sie nie zuvor registriert gewesen wäre.
Wenn der Eigentümer einer touristisch genutzten Immobilie wechselt, muss eine neue Verantwortungserklärung zusammen mit dem städtischen Kompatibilitätsgutachten eingereicht werden, um zu bestätigen, dass die Immobilie weiterhin den geltenden Vorschriften entspricht.
Der Immobilieneigentümer und der kommerzielle Verwalter können verschiedene Personen sein.
Der registrierte kommerzielle Verwalter ist immer für den Betrieb der Immobilie verantwortlich, aber der Eigentümer haftet subsidiär im Falle von Verstößen im Zusammenhang mit illegalen Angeboten oder illegalen Aktivitäten, wenn die Identität des Verwalters nicht angegeben wird.
Wenn Sie eine touristisch genutzte Immobilie besitzen, ist es wichtig, sich an diese neuen Vorschriften anzupassen, um Geldstrafen zu vermeiden und die gesetzliche Einhaltung sicherzustellen.
Es wurde eine Frist von 5 Jahren für die Einhaltung der Anforderungen von Anhang III festgelegt. Neben der bloßen Anpassung ist es jedoch zwingend erforderlich, alle aktuellen Vorschriften zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Mitteilung der Katasterreferenz, die Einhaltung der 10-Tage-Mietgrenze und die Sicherstellung, dass der genaue Standort der Immobilie und die Registrierungsnummer in allen Werbematerialien enthalten sind.
• Übermitteln Sie die Katasterreferenz der Immobilie bis zum 31. Dezember 2024.
• Anpassungsfrist bis zum 8. August 2029 für die neuen Anforderungen in Anhang III.
• Übermitteln Sie die Katasterreferenz der Immobilie bis zum 31. Dezember 2024.
• Gültig bis zum 8. August 2029.
Es ist wichtig, dass Eigentümer touristisch genutzter Immobilien in der Region Valencia sich den durch das Gesetzesdekret 9/2024 eingeführten Änderungen anpassen, um Geldstrafen zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Überprüfen Sie jeden wichtigen Punkt, und wenn Sie spezifische Fragen haben, kontaktieren Sie uns, um die aktuellen Vorschriften einzuhalten und Ihre Tätigkeit reibungslos fortzusetzen.
Überprüfen Sie die Daten Ihrer Tourismuslizenz im Tourismusregister: https://cindi.gva.es/es/web/turisme/llistat-oficial-empreses-turistiques.
Wenn Ihre Immobilie bereits registriert ist, stellen Sie sicher, dass Sie diese neuen Anforderungen vor den Fristen erfüllen. Für eine persönliche Beratung zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, und wir helfen Ihnen, Ihre Tätigkeit im gesetzlichen Rahmen fortzuführen.
Wir möchten Ihnen helfen, alle rechtlichen Herausforderungen beim Kauf Ihrer Immobilie in Spanien zu meistern, aber dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden.