In den kommenden Monaten treten zwei neue Regelungen in Kraft, die Eigentümer von touristischen und saisonalen Mietobjekten in Spanien betreffen:
Saisonale Mietobjekte dienen nicht als dauerhafte Wohnsitze, sondern sind für spezifische Wohnbedürfnisse vorgesehen, wie etwa:
Studierende
Vorübergehende Arbeitseinsätze
Aufenthalte für medizinische Behandlungen
Überwintern in Spanien
Diese Vermietungen unterliegen dem Gesetz über städtische Mietverhältnisse (Gesetz 29/1994 vom 24. November) und erfordern keine zusätzliche Genehmigung der regionalen oder kommunalen Behörden, um die obligatorische Registrierungsnummer zu erhalten.
Immobilien, die für touristische Zwecke bestimmt sind, unterliegen spezifischen Vorschriften, die von den jeweiligen autonomen Gemeinschaften und Gemeinden festgelegt werden.
Vermieter müssen alle erforderlichen Verfahren zur Vermarktung ihrer Immobilien abschließen.
Die zuständigen regionalen oder kommunalen Behörden überwachen die Einhaltung und Regulierung dieses Marktes.
Ab dem 3. April 2025 müssen Immobilieneigentümer, die ihre Wohnungen touristisch vermieten möchten, gemäß der Änderung des Gesetzes über das Wohnungseigentum (Ley de Propiedad Horizontal) eine ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen.
Für diese Zustimmung ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich: drei Fünftel aller Eigentümer und der entsprechenden Beteiligungsquoten.
Wichtig: Diese Vorschrift wirkt nicht rückwirkend – Immobilien mit einer bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilten Genehmigung zur touristischen Nutzung können ohne diese neue Zustimmung weiterhin vermietet werden.
Auf einen Blick:
Zustimmung der Eigentümergemeinschaft: Jetzt obligatorisch für touristische Vermietungslizenzen.
Nicht genehmigte Vermietungen: Die Gemeinschaft kann den sofortigen Stopp verlangen.
Inkrafttreten: 3. April 2025.
Bestehende Lizenzen: Nicht betroffen.
Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle Immobilien, die für touristische oder saisonale Vermietungen in Spanien bestimmt sind, über eine nationale, eindeutige Registrierungsnummer verfügen.
Achtung! Wenn Sie eine Immobilie sowohl für touristische als auch für saisonale Vermietung nutzen, benötigen Sie zwei Registrierungsnummern, jeweils eine für jeden Vermietungstyp.
Diese Nummer ist erforderlich, um Immobilien auf Online-Plattformen wie Airbnb, Booking oder Rentalia zu bewerben. Sie gilt für alle touristischen Unterkünfte, unabhängig davon, wann die Lizenz erteilt wurde.
1. Notwendige Unterlagen vorbereiten:
Katasterreferenz und genaue Adresse der Immobilie
Angabe, ob die gesamte Immobilie oder einzelne Zimmer vermietet werden
Angabe der maximal erlaubten Gästeanzahl
Gültige touristische Lizenz (bei touristischer Vermietung) gemäß den Anforderungen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft
2. Antragsverfahren:
Zugriff auf die Website des Grundbuchamts
Ausfüllen des Online-Formulars mit den erforderlichen Angaben
Herunterladen des ausgefüllten Formulars im PDF-Format
Einreichung des Formulars und der Unterlagen über den elektronischen Einreichungsdienst. Als Vorgang:
„ZUWEISUNG DER REGISTRIERUNGSNUMMER FÜR KURZZEITVERMIETUNGEN“ auswählen.
Abonnement des elektronischen Einreichungsdienstes des Grundbuchamts
Gültiges elektronisches Zertifikat zur Identifikation und Unterzeichnung
In einigen Autonomen Gemeinschaften wie Valencia und Murcia ist die touristische Lizenz Voraussetzung für die Nummer.
Auf einen Blick:
Pflichtregistrierung: Alle touristischen und saisonalen Mietobjekte benötigen eine Registrierungsnummer.
Regionale Anforderungen: In einigen Regionen (z. B. Valencia, Murcia) ist eine touristische Lizenz erforderlich.
Frist: Bis spätestens 1. Juli 2025 beantragen und auf Plattformen angeben.
Für alle gültig: Gilt für alle touristischen Vermietungen, unabhängig vom Ausstellungsdatum der Lizenz.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die elektronische Zentrale des Grundbuchamts hier.
Eigentümer von Touristenunterkünften müssen sich über diese neuen Vorschriften informieren und sich anpassen, um die gesetzliche Einhaltung zu gewährleisten und potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Wir möchten Ihnen helfen, alle rechtlichen Aspekte beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien zu verstehen. Dieser Artikel stellt jedoch nur eine rechtliche Information dar und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
Dies ist eine automatische Übersetzung und muss überprüft werden.