Wenn Sie ein Nichtansässiger in Spanien sind und eine Immobilie besitzen — selbst wenn diese nicht vermietet oder verkauft wird — verlangt das spanische Steuerrecht, dass Sie ein fiktives Einkommen auf der Grundlage des Katasterwerts Ihrer Immobilie erklären und versteuern.
Dieses Konzept überrascht oft Ausländer, da viele Länder keine Steuern nur für den Besitz eines Zweitwohnsitzes erheben. In Spanien jedoch ist dies eine gängige steuerliche Verpflichtung.
Die spanischen Steuerbehörden nehmen an, dass der Besitz einer Immobilie einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, selbst wenn keine aktiven Mieteinnahmen erzielt werden. Dieser vermutete Vorteil wird als fiktives Einkommen (“renta imputada“) bezeichnet und muss jährlich über das Einkommenssteuersystem für Nichtansässige (IRNR) erklärt werden.
Kurz gesagt: Wenn Sie ein Nichtansässiger sind und eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und Steuern auf der Grundlage des Wertes der Immobilie zahlen — selbst wenn die Immobilie leer steht.
Wichtig: Die Verpflichtung gilt pro Immobilie und pro Eigentümer:
Wenn eine Immobilie zwei Eigentümer hat, muss jeder Eigentümer seinen Anteil am fiktiven Einkommen individuell erklären.
Wenn Sie mehr als eine Immobilie besitzen, müssen Sie für jede Immobilie separat Steuern erklären und zahlen.
Steuerbemessungsgrundlage:
Anwendbare Steuersätze (IRNR 2024):
Beispiel:
Wenn der Katasterwert Ihrer Immobilie 100.000 € beträgt (kürzlich überprüft), würde das fiktive Einkommen 1.100 € betragen.
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind, zahlen Sie 24 % von 1.100 € = 264 €.
Wenn Sie ein Steueransässiger der EU, Island oder Norwegen sind, zahlen Sie 19 % von 1.100 € = 209 €.
Der Besitz einer Immobilie in Spanien umfasst auch die Erfüllung verschiedener lokaler und nationaler Steuerpflichten:
Gemeindesteuern wie die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles), eine jährliche Immobiliensteuer, die auf dem Katasterwert berechnet wird.
Einkommenssteuer für Nichtansässige (IRNR), die jährlich erklärt werden muss, selbst wenn die Immobilie nicht vermietet wird.
Diese Verpflichtungen gelten unabhängig voneinander und müssen korrekt abgewickelt werden, um Strafen oder Probleme mit den spanischen Steuerbehörden zu vermeiden.
Die ordnungsgemäße Erklärung und Zahlung der IRNR hilft Ihnen, unnötige rechtliche und finanzielle Probleme in Spanien zu vermeiden.
Bei Fuster & Associates sind wir auf die Unterstützung von Nichtansässigen Eigentümern spezialisiert in:
Steuerregistrierung und -konformität.
Genaues Berechnen des fiktiven Einkommens.
Einreichen der IRNR-Steuererklärungen.
Sicheres und effizientes Management Ihrer spanischen Steuerpflichten.
Schützen Sie Ihre Immobilieninvestition und genießen Sie völlige Seelenruhe.
Wir möchten Ihnen helfen, alle rechtlichen Komplexitäten im Zusammenhang mit dem Kauf Ihres Hauses in Spanien zu navigieren, aber dieser Artikel ist rechtliche Information und sollte nicht als rechtlicher Rat angesehen werden.
Dies ist eine automatische Übersetzung und muss überprüft werden.