Gute Nachrichten für Immobilienkäufer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia: ITP & AJD

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Good News for Property Buyers in Valencian Community ITP & AJD - Fuster & Associates

Wenn Sie planen, eine Immobilie in der Autonomen Gemeinschaft Valencia zu erwerben, gibt es gute Nachrichten. Seit dem 1. Juni 2026 wurden zwei wichtige Steuern beim Immobilienkauf gesenkt, wodurch sich die Gesamtkosten für den Erwerb einer Immobilie deutlich verringern.

Diese Änderungen betreffen die Grunderwerbsteuer (ITP), die für Wiederverkaufsimmobilien gilt, sowie die Stempelsteuer (AJD), die für bestimmte notariell beglaubigte und registrierte Immobilientransaktionen gilt. Für viele Käufer können sich die Einsparungen auf mehrere tausend Euro belaufen.

Bei Fuster & Associates unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig während des gesamten Immobilienkaufprozesses in Spanien, einschließlich der rechtlichen Due Diligence, der Eigentumsübertragung und der Steuerplanung. Das Verständnis dieser jüngsten Steuersenkungen kann Käufern helfen, die Gesamtkosten des Erwerbs besser einzuschätzen und fundiertere Investitionsentscheidungen zu treffen.

 

Grunderwerbsteuer (ITP): Senkung von 10 % auf 9 %

Die Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP) wird beim Kauf einer Bestandsimmobilie in Spanien gezahlt.

Bis zum 31. Mai 2026 betrug der Standard-ITP-Satz in der Autonomen Gemeinschaft Valencia 10 %. Seit dem 1. Juni 2026 wurde der allgemeine Satz auf 9 % gesenkt, wodurch sich die Steuerbelastung für die meisten Immobilienkäufer verringert hat. Immobilien mit einem Wert von über 1 Million Euro werden weiterhin mit 11 % besteuert.
Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Pakets von Steuererleichterungen, das von der Regionalregierung von Valencia eingeführt wurde, um Investitionen zu fördern, Immobilienkäufer zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit des Immobilienmarktes in der Region zu verbessern. Die Ermäßigung kommt sowohl in Spanien ansässigen Personen als auch internationalen Käufern zugute, die in der Autonomen Gemeinschaft Valencia Bestandsimmobilien erwerben.

Während der allgemeine Steuersatz gesenkt wurde, können unter bestimmten Umständen weiterhin bestimmte ermäßigte Sätze und Befreiungen gelten, beispielsweise bei Käufen durch junge Käufer, kinderreiche Familien, Menschen mit Behinderungen oder Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Beispiel

Kaufpreis der Immobilie: 350.000 €

  • ITP vor dem 1. Juni 2026 (10 %): 35.000 €
  • ITP ab 1. Juni 2026 (9 %): 31.500 €

Ersparnis: 3.500 €

Für Käufer von höherwertigen Immobilien können die Einsparungen sogar noch deutlicher ausfallen.

 

Stempelsteuer (AJD): Senkung von 1,5 % auf 1,4 %

Die AJD (Actos Jurídicos Documentados) ist eine Steuer, die auf bestimmte notariell beglaubigte Urkunden erhoben wird, die in einem öffentlichen Register eingetragen werden müssen. Sie betrifft in der Regel den Kauf von Neubauimmobilien, Hypothekenurkunden und andere immobilienbezogene Rechtsgeschäfte.

Seit dem 1. Juni 2026 wurde der allgemeine AJD-Satz von 1,5 % auf 1,4 % gesenkt. Obwohl die Senkung relativ gering ist, trägt sie dazu bei, die Gesamtkosten für den Kauf und die Finanzierung von Immobilien in der Autonomen Gemeinschaft Valencia zu senken.

Der ermäßigte Satz gilt für die allgemeine AJD-Regelung, während bestimmte Sondersätze unverändert bleiben. Daher hängt der genaue zu zahlende Betrag von der Art der Transaktion und den jeweils geltenden spezifischen Steuerregeln ab.

Für Käufer von Neubauimmobilien bleibt die AJD ein besonders wichtiger Faktor, da sie in der Regel zusätzlich zur Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Potenzielle Käufer sollten daher bei der Berechnung der Gesamtkosten des Erwerbs beide Steuern in ihrem Budget berücksichtigen.

 

Beispiel

Steuerpflichtiger Betrag: 400.000 €

  • AJD vor dem 1. Juni 2026 (1,5 %): 6.000 €
  • AJD ab 1. Juni 2026 (1,4 %): 5.600 €

Einsparung: 400 €

Auch wenn der prozentuale Rückgang gering erscheinen mag, kann er eine bedeutende Einsparung darstellen, insbesondere in Kombination mit der Senkung der ITP.

 

Was bedeutet das für internationale Käufer?

Die Autonome Gemeinschaft Valencia bleibt dank ihres Klimas, ihres Lebensstils und ihres starken Immobilienmarktes eine der attraktivsten Regionen Spaniens für ausländische Immobilienkäufer.

Mit diesen neuen Steuererleichterungen ist der Kauf einer Immobilie noch erschwinglicher geworden. Ganz gleich, ob Sie eine Ferienimmobilie, einen ständigen Wohnsitz oder eine Anlageimmobilie suchen – die niedrigeren Anschaffungskosten können dazu beitragen, Ihr Gesamtbudget und Ihre Kaufkraft zu verbessern.

 

Warum professionelle Beratung wichtiger denn je ist

Auch wenn die Steuererleichterungen eine willkommene Nachricht sind, ist es nicht immer einfach zu verstehen, welche Steuern auf Ihre konkrete Transaktion anfallen. Die zu entrichtenden Steuern können je nach folgenden Faktoren variieren:

  • Ob es sich um eine Neubau- oder eine Gebrauchtimmobilie handelt.
  • Ob eine Hypothek aufgenommen wird.
  • Der Kaufpreis der Immobilie.
  • Ihren Aufenthaltsstatus.
  • Die Berechtigung für ermäßigte Steuersätze oder Steuerbefreiungen.

Bei Fuster & Associates unterstützen wir internationale Kunden in jeder Phase des Immobilienkaufprozesses in Spanien. Unsere Rechts- und Steuerexperten stellen sicher, dass Transaktionen korrekt strukturiert sind, alle anfallenden Steuern genau berechnet werden und Käufer kostspielige Fehler vermeiden.

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in der Autonomen Gemeinschaft Valencia in Erwägung ziehen und genau verstehen möchten, wie sich diese steuerlichen Änderungen auf Ihre Situation auswirken.

Kontaktieren Sie Fuster & Associates noch heute; unser Team berät Sie gerne individuell in rechtlichen und steuerlichen Fragen, damit Sie Ihren Kauf mit Zuversicht und Sicherheit tätigen können.

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