Das Modell 210 ist eine obligatorische jährliche Erklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen.
Hier geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dieser Steuer und ihrer Einreichung.
Im Allgemeinen ist dieses Formular für europäische Nichtansässige und solche aus Drittländern für jegliches Einkommen (Zinsen, Lizenzgebühren usw.) gedacht.
Das Modell 210 ist die Steuererklärung für Nichtansässige in Spanien.
Diese Steuer gilt für Einzelpersonen, die nicht in Spanien ansässig sind, aber Eigentum oder Einkommen im Land haben, wie Mieten oder Immobilienverkäufe.
Auch ohne Einkommen erstellt die spanische Steuerbehörde eine fiktive Einkommensbewertung für Zweitwohnungen, die auch für Ansässige gilt.
Ja, auch wenn Sie das Grundstück nicht vermieten, müssen Sie das Modell 210 einreichen.
Dies liegt an der Berechnung des fiktiven Einkommens aus dem Grundstück durch die spanische Steuerbehörde, wobei angenommen wird, dass der Eigentümer ein fiktives Einkommen aus dem Grundstück erzielt, auch wenn es nicht vermietet wird (gilt sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige, solange es sich nicht um die Hauptwohnung handelt).
Alle Nichtansässigen, die Immobilien in Spanien besitzen, sind verpflichtet, das Modell 210 einzureichen, unabhängig davon, ob sie vermietet sind oder nicht.
Die Frist für die Einreichung des Modells 210 endet am 31. Dezember des Jahres nach dem betreffenden Steuerjahr.
Wenn das Steuerjahr beispielsweise am 31. Dezember 2023 endet, haben Sie bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, das Modell 210 einzureichen.
Besitzer, die während des Steuerjahres 2022 eine Immobilie in Spanien hatten, sollten das Modell 210 vor dem 31. Dezember 2023 einreichen, um ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Steuer wird auf der steuerpflichtigen Grundlage berechnet, in der Regel dem Katasterwert der Immobilie.
Fiktive Immobilieneinkünfte sind eine Steuerberechnung, die davon ausgeht, dass der Eigentümer des Grundstücks selbst dann ein fiktives Einkommen aus dem Grundstück erzielt, wenn es nicht vermietet wird. Diese Berechnung basiert auf einem Prozentsatz des Katasterwerts.
Das Modell 210 wird online über die Website der spanischen Steuerbehörde oder mit Hilfe eines bevollmächtigten Vertreters eingereicht.
Die verspätete Einreichung des Formulars kann zu Strafen und Bußgeldern führen, abhängig von der Dauer der Verzögerung.
Das Modell 210 wird an das spanische Finanzamt gezahlt, während das IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) an das Rathaus gezahlt wird, in dem sich Ihre Immobilie befindet.
Wenn Sie die Immobilie vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen erklären und darauf Steuern zahlen. Einige mit der Vermietung zusammenhängende Ausgaben können je nach Wohnsitzland des Steuerpflichtigen abzugsfähig sein.
Die zu zahlende Summe hängt von der steuerpflichtigen Grundlage, dem angewandten Prozentsatz und anderen Faktoren ab. Professionelle Beratung wird für einen genauen Betrag empfohlen.
Wenn Sie vermieten, finden Sie detailliertere Informationen zur Besteuerung von Mieteinnahmen, wenn ein Nichtansässiger hier vermietet.
Wenn das Grundstück nicht vermietet ist, gibt es keine Abzüge.
Beide Ehepartner können für die Erklärung verantwortlich sein, wenn sie Eigentümer sind, abhängig von der Ehesituation und vorab vereinbarten Vereinbarungen. Jeder Steuerzahler muss für seinen eigenen Anteil an der Eigentümerschaft ein Modell 210 einreichen.
Ein verheiratetes Paar, das in einem europäischen Land lebt, erwirbt eine Immobilie mit einem Anschaffungswert von 1.000.000 € und einem Gesamtkatasterwert von 60.000 €.
NICHTANSÄSSIGENSTEUER
Berechnung der Nichtansässigensteuer: 60.000 € x 2 % x 19 % = 228 € jährliche NRT
60.000 €: Katasterwert
2 %: Steuersatz, variiert je nach Gemeinde von 1,10 % bis 2 %
19 %: Besteuerung mit 19 % auf das Nettoeinkommen für Europäer und 24 % auf das Bruttoeinkommen für Ausländer aus Drittländern
VERMÖGENSSTEUER
Jeder einzelne hat einen Wert von 500.000 €. Da sie bis zu 700.000 € von der Vermögenssteuer befreit sind, müssen sie keine Vermögenssteuer zahlen.
Berechnung der Vermögenssteuer: 0 € Jeder einzelne hat einen Wert von 500.000 €.
Wenn sie von einer Einzelperson erworben würden, müssten sie Vermögenssteuer zahlen, da 1.000.000 € – 700.000 € = 300.000 € steuerpflichtig wären. In diesem Beispiel würden sie bei einem Steuersatz von 0,25 % 750 € Vermögenssteuer zahlen.
Jede Gemeinde kann unterschiedliche Vorschriften und Steuersätze haben, daher ist es wichtig, über lokale Steuern informiert zu bleiben, um den steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
IBI – Grundsteuer, eine direkte Steuer, die von den Stadtverwaltungen erhoben wird.
Müllabfuhrgebühr – Deckung der Müllabfuhr und -verwaltung.
Weitere Informationen zu den Nachkaufkosten einer spanischen Immobilie finden Sie hier.
Gemäß spanischem Recht sind nicht ansässige Immobilieneigentümer verpflichtet, das Modell 210 einzureichen und die entsprechenden Steuern zu zahlen, entweder durch die Nichtansässigensteuer oder durch fiktive Immobilieneinkünfte, je nachdem, ob sie ihre Immobilie in Spanien vermieten oder nicht.
Selbst wenn einige Eigentümer in der Vergangenheit dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, kann die Nichterfüllung von Steuerpflichten zu Strafen und Bußgeldern führen, da die Steuerbehörden Strafen für die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe von Steuern verhängen können.
In Spanien hat die Steuerbehörde eine gesetzliche Frist von 4 Jahren für ordentliche Steuerprüfungen und die Einforderung unbezahlter Steuern aus früheren Jahren. Diese 4-Jahres-Frist beginnt am Ende der freiwilligen Steuererklärungsfrist.
Wie Benjamin Franklin sagte: „In dieser Welt ist nichts sicher außer dem Tod und den Steuern.“
Die auf derselben Immobilie gezahlten Steuern, die sowohl in Spanien als auch im Wohnsitzland des Steuerpflichtigen besteuert werden, können in der jährlichen Steuererklärung des Steuerpflichtigen im Wohnsitzland abzugsfähig sein, wenn zwischen diesem Land und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung besteht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Finanzamt oder Steuerberater an Ihrem Wohnsitzort.
Für maßgeschneiderte Unterstützung und fachkundige Beratung nehmen Sie Kontakt mit unserer spezialisierten Abteilung für nicht ansässige Ausländer, sowohl europäische als auch nicht europäische, auf. Mit über 20 Jahren Erfahrung bieten wir die Unterstützung und Beratung, die erforderlich ist, um sich im komplexen Steuerumfeld für nicht ansässige Immobilieneigentümer in Spanien und Modell 210 zurechtzufinden.
Wir möchten Ihnen helfen, alle rechtlichen Komplexitäten zu bewältigen, die mit der Beantragung des Nomadenvisums in Spanien verbunden sind, aber dieser Artikel ist rechtliche Informationen und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden.
Foto Generado con IA ∙ 6 de noviembre de 2023, 6:01 p. m.