Nach den jüngsten Ankündigungen der spanischen Regierung über Pläne zur schrittweisen Abschaffung des Golden Visa möchten wir unseren aktuellen und zukünftigen Kunden Klarheit und Unterstützung bieten, die sich fragen, wie sich dies auf ihre Investitions- und Aufenthaltspläne in Spanien auswirken könnte.
Das Golden-Visa-Programm bot Nicht-EU-Investoren traditionell einen Weg zur Aufenthaltsgenehmigung durch bedeutende Kapitalanlagen in Spanien. Obwohl die Regierung die Absicht signalisiert hat, das Programm auslaufen zu lassen, ist es wichtig zu beachten, dass diese Änderungen noch nicht gesetzlich verankert sind. Anträge, die derzeit in Bearbeitung sind oder vor Inkrafttreten etwaiger Änderungen gestellt werden, werden weiterhin im Rahmen des bestehenden rechtlichen Rahmens bearbeitet. Bisher bot das Golden Visa die Möglichkeit, durch verschiedene Investitionsformen – darunter Immobilien, Finanzanlagen und Unternehmensprojekte – eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu erhalten.
Für diejenigen, die noch keinen Antrag gestellt oder ihre Investition abgeschlossen haben, bleiben die folgenden Optionen unter den aktuellen Vorschriften weiterhin gültig und attraktiv:
1. Finanzanlagen:
2. Immobilieninvestitionen:
3. Unternehmensprojekte:
Für Investoren, die ihren Immobilienkauf noch nicht formalisiert haben, aber bereits einen Vorvertrag mit Garantie (z. B. durch Anzahlungen oder andere rechtlich gesicherte Mittel) abgeschlossen haben, ist besondere Vorsicht geboten:
Stellen Sie sicher, dass Sie über ein Zertifikat einer spanischen Finanzinstitution verfügen, das bestätigt, dass Sie ein nicht verfügbares Bankguthaben in Höhe des erforderlichen Kaufbetrags besitzen.
Solche Vereinbarungen können Sie für ein temporäres Aufenthaltsvisum qualifizieren, das bis zu sechs Monate gültig ist, um den Immobilienkauf abzuschließen.
Wir empfehlen Wachsamkeit, während sich der Gesetzgebungsprozess weiterentwickelt. Die Details möglicher Übergangsmaßnahmen werden entscheidend dafür sein, wie laufende und neue Anträge behandelt werden. Wir empfehlen, in engem Kontakt mit unserem Team zu bleiben, um diese Änderungen effektiv zu meistern.
Fuster & Associates verpflichtet sich, Sie mit fachkundiger Beratung durch die aktuellen und kommenden Gesetzesänderungen zu begleiten. Wir werden die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und sicherstellen, dass Ihre Investitions- und Aufenthaltsprojekte mit größter Sorgfalt und strategischem Weitblick betreut werden.
Bei Fuster & Associates steht Ihnen unser Expertenteam für internationale Mobilität und Einwanderungsrecht zur Verfügung, um diese Optionen mit Ihnen zu prüfen und die beste Investitionsstrategie entsprechend Ihren persönlichen und beruflichen Zielen zu bestimmen. Wir sind hier, um Sie zu beraten und uns an jede gesetzliche Änderung anzupassen, damit Ihre Investitions- und Aufenthaltserfahrung in Spanien erfolgreich und reibungslos verläuft.
Wir laden Sie ein, direkt mit Mª José Sanchez, unserer Visa-Expertin, Kontakt aufzunehmen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und herauszufinden, wie wir Ihnen in diesem neuen Kontext helfen können, Ihre Ziele zu erreichen.
Wir möchten Ihnen helfen, alle rechtlichen Komplexitäten rund um den Immobilienkauf in Spanien zu bewältigen. Dieser Artikel stellt jedoch eine rechtliche Information dar und sollte nicht als Rechtsberatung verstanden werden.
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