Die Aussetzung der Öffnung von Touristenunterkünften für die Öffentlichkeit wurde am 19. März im offiziellen Staatsanzeiger veröffentlicht.
Warum wird die Touristenunterkunft ausgesetzt?
Die Konzentration von Menschen in Touristenunterkünften, die sich bestimmte Gemeinschaftsräume teilen müssen, führt zu einem erhöhten Risiko der Verbreitung des Coronavirus.
Deshalb und um diese Pandemie einzudämmen, ist es notwendig, die Öffnung dieser Einrichtungen für die Öffentlichkeit auszusetzen.
Aussetzung der Öffnung von Beherbergungsbetrieben für die Öffentlichkeit.
Die Aussetzung der Öffnung von Hotels und ähnlichen Unterkünften, Touristen- und anderen Kurzzeitunterkünften, Campingplätzen, Wohnwagenparks und anderen ähnlichen Einrichtungen, die sich in irgendeinem Teil des nationalen Territoriums befinden, für die Öffentlichkeit zu etablieren.
Ausnahmsweise ist die Bereitstellung von Überwachungs-, Sicherheits- und Wartungsdiensten in diesen Einrichtungen zulässig.
Langzeit- und Saisonunterkünfte für Touristen.
Die Öffnung dieser Touristenunterkünfte für die Öffentlichkeit ist für Kunden erlaubt, die zum Zeitpunkt der Ausrufung des Alarmzustandes auf Dauer untergebracht waren, solange ihre Bewohner in der Lage sind, ihre wesentlichen und notwendigen Aktivitäten innerhalb dieser Infrastrukturen und Lebensräume zu verrichten.
Abschlussprozess.
Die Schließung findet statt, wenn die Einrichtung keine Kunden mehr zu bedienen hat, auf jeden Fall aber innerhalb von höchstens sieben Kalendertagen ab dem 19. März. Letzter Tag ist der 25. März.
In Kraft treten.
Diese Verordnung wird am 19. März 2020 in Kraft treten.
Gültigkeit.
Diese Verordnung gilt ab ihrer Veröffentlichung im „Offiziellen Staatsanzeiger“ bis zum Ende der Erklärung der Alarmzustandsdauer oder deren Verlängerung.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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