Kürzlich kündigte die spanische Regierung unter der Führung von Pedro Sánchez ihre Absicht an, eine außerordentliche Steuererhöhung für nicht in der EU ansässige Immobilienkäufer einzuführen. Diese Ankündigung hat im Immobiliensektor und bei internationalen Investoren Besorgnis ausgelöst.
Es ist jedoch unerlässlich, diesen Vorschlag kritisch und realistisch zu analysieren, um seine tatsächlichen Auswirkungen und Machbarkeit zu verstehen.
Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gewährleistet den freien Kapitalverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen und Drittländern:
(1) Im Rahmen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern verboten.
(2) Im Rahmen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen für Zahlungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern verboten.
Das bedeutet, dass Beschränkungen, die eine steuerliche Diskriminierung zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden vorsehen, nicht zulässig sind. Der Europäische Gerichtshof hat zuvor ähnliche spanische Regelungen für ungültig erklärt, was diesen Vorschlag rechtlich fragwürdig macht.
Neu gebaute Immobilien unterliegen der Mehrwertsteuer, einer Steuer, die in der gesamten Europäischen Union harmonisiert ist. Das bedeutet, dass die spanische Regierung diese Steuer nicht einseitig ändern kann, um sicherzustellen, dass neue Immobilien von dieser Ankündigung nicht betroffen sind.
Die Grunderwerbssteuer (ITP), die auf den Kauf von Gebrauchtimmobilien erhoben wird, wird an die Autonomen Gemeinschaften Spaniens delegiert. Viele dieser Regionen werden von Oppositionsparteien regiert, die sich verpflichtet haben, diese Steuer zu senken. Dies schränkt die Möglichkeiten der Zentralregierung ein, Steuererhöhungen in diesem Bereich durchzusetzen.
Diese Ankündigung ist als politischer Schachzug zu verstehen, da der parlamentarische Prozess zur Umsetzung noch nicht begonnen hat. Ein solches Verfahren könnte zwischen 4 und 6 Monaten dauern, in denen der Vorschlag geändert oder sogar verworfen werden könnte. Ankündigungen wie diese sind oft „Versuchsballons“, um die Reaktionen des Marktes abzuschätzen
Die Ankündigung der spanischen Regierung sollte in einem politischen und wirtschaftlichen Kontext interpretiert werden, der ihre unmittelbare Machbarkeit einschränkt. Im Moment gibt es keinen Grund zur Beunruhigung, da die europäische Gesetzgebung und die internen Prozesse einen robusten Sicherheitsrahmen für Anleger bieten.
Bei Fuster & Associates beobachten wir diese Situation weiterhin genau, um Ihnen aktuelle Informationen und fachkundige Ratschläge zur Verfügung zu stellen. Ihre Investition in Spanien ist in sicheren Händen, kontaktieren Sie uns.
Wir möchten Ihnen helfen, sich in all den rechtlichen Komplexitäten zurechtzufinden, die mit dem Kauf oder Verkauf eines Hauses in Spanien verbunden sind, aber dieser Artikel ist eine rechtliche Information und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden.