Wenn Sie als Gebietsfremder ein Haus mit Möbeln verkaufen, sollten Sie und der Käufer diese Empfehlungen berücksichtigen, um Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.
Wenn der Betrag, der dem Verkauf der Möbel entspricht, in den Urkunden nicht korrekt ausgewiesen ist, wird dieser Wert zum Übertragungswert der Immobilie hinzugerechnet. Eine Erhöhung des Veräußerungswerts bedeutet, dass im Falle eines Gewinns mehr Steuern zu zahlen sind und die spanischen Steuerbehörden (AEAT) möglicherweise Strafen verhängen.
Beispiel für eine geschätzte Steuerzahlung in Spanien, mit einem Immobilienwert von 300.000€ und Möbeln im Wert von 20.000€, die korrekt in der Eigentumsurkunde eingetragen sind.
Verkaufspreis: 300.000€.
Möglicher Wertzuwachs: 150.000€.
Besteuerung für Nichtansässige EU 19%: 28.500€.
Beispiel für eine geschätzte Steuerzahlung in Spanien, wobei der Wert der Immobilie 300.000€ und die Möbel 20.000€ falsch in der Eigentumsurkunde angerechnet wurden.
Verkaufspreis: 320.000€.
Möglicher Wertzuwachs: 150.000€.
Besteuerung für nicht in der EU ansässige Personen: 19%: 32.300€.
Ja, der Käufer sollte sich darüber im Klaren sein, dass, wenn die AEAT den Wert der Immobilie erhöht, diese Information auch an das Finanzamt der jeweiligen Comunidad Autónoma weitergegeben werden kann und der Käufer möglicherweise einen höheren Betrag an Grunderwerbssteuer zahlen muss.
Denn die Grunderwerbssteuer für Möbel kann 4 % oder 6 % betragen, aber die Grunderwerbssteuer für Immobilien kann je nach Comunidad Autónoma 8 % oder 10 % betragen.
Es sei daran erinnert, dass die Grunderwerbsteuer eine prozentuale Steuer ist, die je nach Autonomer Gemeinschaft unterschiedlich hoch ist.
Im obigen Beispiel würde also ein Käufer aus Alicante bei einem Kauf von Möbeln im Wert von 20.000 € mit gut dokumentierten Rechnungen zahlen:
Kaufpreis: 300.000€.
Der ITP in Alicante beträgt 8%, der Käufer zahlt 24.000€.
Aber wenn die AEAT den Wert der Möbel revidiert und erhöht, 20.000€.
Kaufpreis: 320.000€.
Der ITP in Alicante beträgt 8%, der Käufer zahlt 25.600€.
Um den Kaufpreis der Möbel gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, müssen Kaufrechnungen vorgelegt werden, was in den meisten Fällen nicht möglich ist, da die Rechnungen nicht auffindbar sind.
Um zu vermeiden, dass der Preis der Möbel zum Wert der Immobilie hinzugerechnet wird, muss nachgewiesen werden, dass diese Möbel zum Zeitpunkt des Kaufs NICHT Teil der Immobilie waren und daher nicht im Kaufpreis enthalten waren.
Sie müssen daher schriftlich begründet werden:
Wir von Fuster & Associates empfehlen, dass in diesen Fällen, in denen zwischen dem Wert der Immobilie und dem Wert der Möbel unterschieden wird, der Wert der Möbel sowohl im Vertrag als auch in der Eigentumsurkunde durch einige dieser Dokumente angegeben werden sollte.
– Fotos vor der Immobilie ohne Möbel und nach der Immobilie mit Möbeln.
– Ein von Käufer und Verkäufer unterzeichnetes Inventar der Immobilie muss sowohl in den Vertrag als auch in die Eigentumsurkunde aufgenommen werden.
– Rechnungen über den Kauf
– Zahlungsnachweis für die Möbel
– Nachweis, dass die Möbel nicht mit dem ursprünglichen Kauf der Immobilie geliefert wurden.
In jedem Fall sind die Kaufrechnungen und Zahlungsnachweise besonders wichtig, da sie den Wert und das Kaufdatum in ein und demselben Dokument ausweisen, und es ist wichtig, dass sie die Adresse der Immobilie enthalten.
Zögern Sie nicht, uns zu konsultieren, um zu vermeiden, dass Sie mehr Steuern und eventuelle Strafen zahlen müssen, weil Sie den Wert der Immobilie und des Mobiliars in der Kaufurkunde nicht ausreichend nachgewiesen haben.
Sollten Sie von den spanischen Steuerbehörden in dieser Angelegenheit zur Kasse gebeten werden, wird unsere Steuerabteilung die Möglichkeiten eines Rechtsbehelfs prüfen, bitte fragen Sie uns.
Angelegenheit zur Kasse gebeten werden, wird unsere Steuerabteilung die Möglichkeiten eines Rechtsbehelfs prüfen, bitte fragen Sie uns.
Zögern Sie nicht, uns zu konsultieren, um zu vermeiden, dass Sie mehr Steuern und mögliche Strafen zahlen müssen, weil Sie den Wert der Immobilie und der Möbel in der Verkaufsurkunde nicht ausreichend nachweisen.
Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie über alle rechtlichen Aspekte beim Kauf einer Immobilie in Spanien zu informieren!
Wir möchten Ihnen dabei helfen, sich in allen rechtlichen Fragen des Kaufs oder Verkaufs eines Hauses in Spanien zurechtzufinden, aber dieser Artikel ist eine rechtliche Information und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden.
Foto: freepik.es