Neues Einreise-/Ausreisesystem (EES): Was sich bei Reisen nach Europa ändert.

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EES - Fuster & Associates

Bei Fuster & Associates, einer auf Einwanderungsrecht spezialisierten Kanzlei, beobachten wir ständig gesetzliche Änderungen, die sich auf Ausländer auswirken können, die nach Europa reisen oder dort leben.

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist das neue Grenzkontrollmodell der Europäischen Union, das die Art und Weise, wie Drittstaatsangehörige in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, grundlegend verändert. Dieses System ist seit Oktober 2025 in Betrieb und wird schrittweise bis 2026 eingeführt.

Ziel ist es, das manuelle Abstempeln von Reisepässen durch eine effizientere digitale Erfassung zu ersetzen, die Sicherheit zu verbessern und die zulässige Aufenthaltsdauer genau zu überwachen.

Ein digitales System ersetzt Reisepassstempel

Das EES ist ein automatisiertes System, das jede Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Reisenden, die sich kurzfristig im Schengen-Raum aufhalten, elektronisch erfasst.

Dies bringt eine wesentliche Änderung mit sich:

  • Reisepässe werden nicht mehr abgestempelt
  • Alle Informationen werden digital erfasst
  • Die 90-Tage-Grenze innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen wird automatisch überwacht; das heißt, die maximale Zeit, die eine Person als Besucher ohne Visum oder für einen Kurzaufenthalt im Schengen-Raum verweilen darf, wobei
  • alle Aufenthaltstage innerhalb eines fortlaufenden Zeitraums von 180 Tagen gezählt werden, sodass insgesamt 90 kumulierte Tage nicht überschritten werden.

Dieses System gilt für alle teilnehmenden Schengen-Länder (einschließlich Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein), mit einigen Ausnahmen innerhalb der EU (Zypern und Irland).

 

Für wen das EES tatsächlich gilt

Das System betrifft Drittstaatsangehörige, d. h. Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eines assoziierten Schengen-Staates besitzen.

Es gilt für beide Arten von Reisenden:

  • Die ein Visum benötigen
  • Und diejenigen, die von der Visumpflicht befreit sind

Vorausgesetzt, ihr Aufenthalt ist von kurzer Dauer (maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen).

Was ändert sich bei den Grenzkontrollen

Mit dem Inkrafttreten des EES werden die Grenzkontrollen digital und biometrisch.

In der Praxis bedeutet dies, dass beim ersten Grenzübertritt:

  • Passdaten erfasst werden
  • Fingerabdrücke abgenommen werden
  • Ein Gesichtsbild aufgenommen wird

Bei späteren Reisen:

  • werden nur die bereits gespeicherten Daten überprüft
  • wird die Grenzüberquerung schneller

Zudem wird es an vielen Grenzübergängen automatisierte Selbstbedienungssysteme geben, um den Prozess zu beschleunigen.

Welche Daten erfasst das EES-System?

Das EES speichert wichtige Informationen für die Einwanderungskontrolle und Sicherheit:

  • Angaben zum Reisedokument
  • Daten und Orte der Ein- und Ausreise
  • Gesichtsbild
  • Fingerabdrücke
  • Einreiseverweigerungen (falls vorhanden)

Anhand dieser Aufzeichnungen lässt sich die zulässige Aufenthaltsdauer automatisch berechnen, was dabei hilft, mögliche Überschreitungen der Aufenthaltsdauer zu erkennen.

Darüber hinaus werden die erfassten personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzvorschriften der Europäischen Union, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), geschützt und dürfen von den zuständigen Behörden nur für bestimmte Zwecke im Zusammenhang mit Grenzkontrolle, Sicherheit und Migrationsmanagement verwendet werden.

Der Zugriff auf diese Informationen ist beschränkt und wird überwacht, wodurch die Rechte der Reisenden, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten, gewährleistet werden.

Schrittweise Einführung bis 2026

Obwohl das System seit dem 12. Oktober 2025 in Betrieb ist, erfolgt seine Umsetzung schrittweise an allen Grenzübergängen:

  • Schrittweise Einführung an Flughäfen, Häfen und Landgrenzen
  • Vollständige Umsetzung geplant für den 10. April 2026

Während dieses Zeitraums können an einigen Stellen traditionelle Verfahren neben dem neuen System bestehen bleiben.

Unser Engagement

Bei Fuster & Associates helfen wir Ausländern, Investoren und internationalen Einwohnern dabei, sich an regulatorische Änderungen in Europa anzupassen, indem wir klare und aktuelle Rechtsberatung anbieten. Mit der Einführung des EES ist ein geeigneter Migrationsplan unerlässlich, um Verstöße zu vermeiden und jeden Aufenthalt im Schengen-Raum zu optimieren.

Wenn Sie eine individuelle Beratung dazu benötigen, wie sich dieses System auf Ihre spezifische Situation auswirken könnte, steht Ihnen unser Team während des gesamten Prozesses zur Seite.

Kontaktieren Sie Fuster & Associates noch heute, seien Sie den Änderungen einen Schritt voraus und vermeiden Sie unvorhergesehene Probleme.

Wir möchten Ihnen helfen, alle rechtlichen Komplexitäten zu bewältigen, die mit dem Kauf einer Immobilie in Spanien einhergehen, doch dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

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