Steuerberatung für Remote Worker und internationale Fachkräfte
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Unverzichtbare Steuerberatung für Telearbeiter und internationale Fachkräfte
Steuerberatung für Telearbeiter und internationale Fachkräfte
Der Besitz einer Immobilie in Spanien ist mit wichtigen steuerlichen Verpflichtungen verbunden, einschließlich der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung. Sowohl Gebietsansässige als auch Nichtansässige müssen sich daran halten, und die Nichtbeachtung kann zu Strafen führen.
Bei Fuster & Associates sind wir darauf spezialisiert, internationalen Immobilienbesitzern dabei zu helfen, ihre spanischen Steuererklärungen genau und effizient zu verwalten, damit Sie Ihre Investition in aller Ruhe genießen können.
Was ist Steuerberatung für Remote-Mitarbeiter und internationale Fachkräfte?
Dieser Service soll Fachkräfte unterstützen, die während ihres Aufenthalts in Spanien ein Einkommen aus dem Ausland erzielen. Es umfasst Aspekte wie:
- Vorschriften über die steuerliche Ansässigkeit
- Weltweite Pflichten zur Berichterstattung über das Einkommen
- Doppelbesteuerungsabkommen und mögliche Erleichterungen
Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung, um festzustellen, wie Ihr Einkommen – ob als Freiberufler, Angestellter oder Geschäftsinhaber – nach spanischem Steuerrecht behandelt wird.
Wer braucht diese Art der Steuerberatung?
Profile, die sich steuerlich beraten lassen sollten
Unser Service ist besonders relevant für:
- Remote-Mitarbeiter, die für ausländische Unternehmen arbeiten
- Freiberufler und Berater mit Kunden im Ausland
- Digitale Nomaden mit spanischer Aufenthaltserlaubnis
- Fachleute, die für langfristige Aufträge umziehen
Unabhängig davon, ob Sie gebietsansässig oder nicht ansässig sind und unabhängig von Ihrer Nationalität, helfen wir Ihnen, Ihre Verpflichtungen und potenziellen Steuersparmöglichkeiten zu definieren.
Erforderliche Unterlagen und wichtige Bedingungen
Um Ihren Steuerstatus zu ermitteln und korrekt einzureichen, benötigen wir in der Regel:
Gültiger Reisepass und NIE
Unterlagen Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Kunden
Nachweis des Aufenthaltsstatus oder des Visums
Kontoauszüge mit Einkommenszuflüssen
Frühere Steuererklärungen (aus Spanien oder dem Ausland)
Unsere Spezialisten begleiten Sie bei der Sammlung und Einreichung aller erforderlichen Dokumente.
Verfahren zur Steuerberatung und -erklärung
1. Erstberatung zur Definition Ihres Profils
2. Überprüfung der Einkommensquellen und der Aufenthaltsdauer in Spanien
3. Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit und anwendbare Regelungen
4. Registrierung bei den spanischen Steuerbehörden, falls erforderlich
5. Erstellung und Einreichung relevanter Formulare (z.B. Modelo 100, Modelo 210)
6. Optionale Unterstützung bei der laufenden Steuerplanung
Wir vereinfachen den gesamten Prozess, von der rechtlichen Einordnung bis zur Abgabe der Steuererklärung.
Häufige Fehler und Wie wir sie Vermeiden
Angenommen, Sie müssen nicht in Spanien einreichen
Falsche Angabe oder Unterlassung ausländischer Einkünfte
Ignorieren von Doppelbesteuerungsabkommen
Falsche Berechnung Ihrer Aufenthaltsschwelle
Bei Fuster & Associates helfen wir Ihnen, diese Fehler mit einer strukturierten, proaktiven und auf Ihre Situation zugeschnittenen Beratung zu vermeiden.
Vorteile der Beauftragung eines Steuerberaters
Vermeiden Sie Bußgelder, Zinsen und Audits
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast länderübergreifend legal
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung internationaler Steuerabkommen
Halten Sie sich vollständig an die spanischen und grenzüberschreitenden Steuervorschriften
Unser mehrsprachiges Team verfügt über fundierte Kenntnisse sowohl im spanischen Steuerrecht als auch in den internationalen steuerlichen Rahmenwerken.
Lassen Sie uns den Prozess für Sie erledigen!
Bei Fuster & Associates verfügen wir über ein Team von Einwanderungsexperten mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung der spanischen Einkommensteuererklärung. Wir wissen, wie man häufige Fehler bei der Einreichung von Dokumenten vermeidet und sicherstellt, dass jeder Antrag alle notwendigen Anforderungen erfüllt, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Von der Dokumentensammlung bis zur Einlegung von Einsprüchen im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien stressfrei genießen können.
Wenn Sie planen, sich in Spanien in Gebieten wie San Juan de los Terreros, Pulpí, Los Alcázares, La Zenia, Teulada und Finestrat niederzulassen, verfügt unser Unternehmen über strategisch günstig gelegene Büros, um Ihnen einen persönlichen und engen Service zu bieten. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der konsularischen und administrativen Verfahren, die für jede Region spezifisch sind, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewährleisten.
Bei Fuster & Associates unterstützt Sie unser Team von Einwanderungsspezialisten in jeder Phase des Prozesses, um eine erfolgreiche Bewerbung zu garantieren. Von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Bearbeitung von Einsprüchen kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien beruhigt beginnen können.
Kontaktieren Sie uns noch heute und beginnen Sie Ihr neues Leben in Spanien mit all der rechtlichen Ruhe, die Sie brauchen.
FAQS
Häufig Gestellte Fragen
Muss ich in Spanien Steuern zahlen, wenn ich aus der Ferne für ein Unternehmen im Ausland arbeite?
Ja – wenn Sie als in Spanien steuerlich ansässig gelten, muss Ihr Gesamteinkommen deklariert werden.
Was ist, wenn ich weniger als 183 Tage in Spanien verbringe?
Sie können je nach wirtschaftlichen oder familiären Bindungen immer noch als Einwohner betrachtet werden. Wir helfen Ihnen, Ihre gesamte Situation zu beurteilen.
Kann ich eine Doppelbesteuerung vermeiden?
Spanien hat Abkommen mit vielen Ländern. Wenn einer zutrifft, können wir Ihnen helfen, Abzüge oder Befreiungen geltend zu machen.
Muss ich Einkünfte deklarieren, auch wenn sie im Ausland besteuert werden?
Ja, aber je nach Abkommen können diese Einkünfte in Spanien steuerbefreit oder gutgeschrieben werden.