Dienstleistungen im Bereich Unternehmenssteuer

Unternehmenssteuerberatung in Spanien

Experten-Compliance für internationale Unternehmen

Die Verwaltung von Körperschaftssteuern in Spanien erfordert fundierte Kenntnisse der lokalen Vorschriften und internationalen Steuerpflichten. Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen Immobilien besitzt oder in Spanien tätig ist, ist es wichtig, die Vorschriften einzuhalten.

Bei Fuster & Associates bieten wir maßgeschneiderte Unternehmenssteuerdienstleistungen an, um genaue Steuererklärungen zu gewährleisten, Steuerpositionen zu optimieren und Risiken für Ihr Unternehmen zu reduzieren.

Dienstleistungen im Bereich Unternehmenssteuer: Table of Contents

Was sind Unternehmenssteuerdienstleistungen?

Corporate Tax Services beziehen sich auf die rechtliche und finanzielle Unterstützung, die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Körperschaftsteuerpflichten in Spanien gewährt wird. Dazu gehören die Steuerplanung, die Erstellung und Einreichung von Jahreserklärungen (Impuesto sobre Sociedades), die Verwaltung der abzugsfähigen Ausgaben sowie die Einhaltung der Rechnungslegungs- und Rechnungslegungsstandards.

Unser Team stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die spanischen Steuervorschriften einhält und gleichzeitig von einer strategischen Steuerplanung profitiert.

Wer ist verpflichtet, Unternehmenssteuerdienstleistungen in Anspruch zu nehmen?

Unternehmen, die in Spanien Vermögenswerte betreiben oder besitzen

Zur Einhaltung der spanischen Körperschaftsteuergesetze sind folgende Personen erforderlich:
• Spanische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (S.L.)
• Unternehmen in ausländischem Besitz mit einer Zweigniederlassung oder Immobilie in Spanien
• Holdinggesellschaften, die Immobilien
verwalten• Gebietsfremde, die in Spanien Einkünfte erzielen

Unabhängig davon, ob Sie ein in der EU ansässiges Unternehmen oder ein Unternehmen von außerhalb Europas sind, hilft Fuster & Associates Ihnen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen und effizient nachzukommen.

Anforderungen und notwendige Unterlagen

Um Ihre Körperschaftsteuerpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, benötigen Sie:

Dokumente zur Unternehmensgründung

NIF (Steuer-ID) für das Unternehmen

Jahresabschlüsse und Buchhaltungsbücher

Rechnungen und Belege für abzugsfähige Ausgaben

Verträge in Bezug auf Eigentum, Personal oder Dienstleistungen

Angaben zur Geschäftstätigkeit und zum in Spanien erzielten Einkommen

Wir helfen Ihnen bei der Organisation, Überprüfung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen in Übereinstimmung mit dem spanischen Körperschaftssteuerrecht.

Prozess der Unternehmenssteuerdienstleistungen

1. Steuerliche Erstprüfung und Beurteilung der Unternehmensstruktur

2. Sammlung von Dokumenten und Buchhaltungsunterlagen

Buchhaltungsunterlagen 3. Erstellung der Körperschaftsteuererklärung (Modelo 200)

4. Überprüfung der anwendbaren Abzüge und Gutschriften

5. Einreichung bei der Spanischen Steuerbehörde

6. Nachverfolgung, Vertretung und Unterstützung bei Inspektionen oder Audits

Wir stellen sicher, dass Ihre Steuererklärung korrekt und pünktlich eingereicht wird, um Strafen zu vermeiden und Ihr Steuerprofil zu optimieren.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Verspätete Abgabe der Körperschaftsteuererklärung
  • Falsche Angabe abzugsfähiger Aufwendungen
  • Verwendung falscher Abrechnungsmethoden
  • Änderungen der spanischen Steuervorschriften ignorieren
  • Bei Fuster & Associates helfen wir Ihnen, diese häufigen Probleme durch proaktive Planung, fachkundige Buchhaltung und vollständige Compliance-Prüfung zu vermeiden.

    Vorteile der Beauftragung eines professionellen Beraters von Fuster & Associates

    Stellen Sie sicher, dass die Einreichungen korrekt und rechtzeitig erfolgen

    Beratung zu internationalen steuerlichen Auswirkungen

    Minimieren Sie das Risiko von Audits oder Strafen

    Sparen Sie Zeit mit vollständig verwaltetem Service

    Wir bieten einen strategischen Ansatz für das Steuermanagement von Unternehmen und helfen Ihrem Unternehmen, in Spanien mit Vertrauen und steuerlicher Effizienz zu arbeiten.

    Lassen Sie uns den Prozess für Sie erledigen!

    Bei Fuster & Associates verfügen wir über ein Team von Einwanderungsexperten mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung der spanischen Einkommensteuererklärung. Wir wissen, wie man häufige Fehler bei der Einreichung von Dokumenten vermeidet und sicherstellt, dass jeder Antrag alle notwendigen Anforderungen erfüllt, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Von der Dokumentensammlung bis zur Einlegung von Einsprüchen im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien stressfrei genießen können.

    Wenn Sie planen, sich in Spanien in Gebieten wie San Juan de los Terreros, Pulpí, Los Alcázares, La Zenia, Teulada und Finestrat niederzulassen, verfügt unser Unternehmen über strategisch günstig gelegene Büros, um Ihnen einen persönlichen und engen Service zu bieten. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der konsularischen und administrativen Verfahren, die für jede Region spezifisch sind, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewährleisten.

    Bei Fuster & Associates unterstützt Sie unser Team von Einwanderungsspezialisten in jeder Phase des Prozesses, um eine erfolgreiche Bewerbung zu garantieren. Von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Bearbeitung von Einsprüchen kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien beruhigt beginnen können.

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    FAQS

    Häufig gestellte Fragen

    Die Körperschaftsteuer (Modelo 200) muss innerhalb von 25 Kalendertagen nach Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Steuerjahres (in der Regel im Juli) eingereicht werden.

    Der allgemeine Steuersatz beträgt 25 %, obwohl neu gegründete Unternehmen in den ersten beiden Jahren der Tätigkeit in den Genuss eines ermäßigten Satzes von 15 % kommen können.

    Ja. Wenn ein ausländisches Unternehmen in Spanien Immobilien besitzt oder Einkünfte erzielt, unterliegt es der spanischen Körperschaftsteuerpflicht.

    Ja, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen und ordnungsgemäß dokumentiert sind, können sie abgezogen werden.

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