Visum Für Familienangehörige Der EU

Alles, was Sie wissen müssen, um in Spanien zu leben

Was ist das EU-Visum für Familienangehörige?

Das EU-Visum für Familienangehörige ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, legal zu ihren Verwandten in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nach Spanien zu ziehen. Dieses Visum ist der erste Schritt zur Erlangung der EU-Aufenthaltskarte für Familienangehörige, die eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis mit dem Recht zum Leben und Arbeiten in Spanien gewährt.

Dieses Visum gilt für:

  • Ehegatten und eingetragene Partner.
  • Kinder unter 21 Jahren (oder über 21 Jahren, wenn sie unterhaltsberechtigt sind).
  • Unterhaltsberechtigte Eltern.
  • In Ausnahmefällen auch Angehörige im weiteren Sinne.

Dieses Visum ist kostenlos und bietet eine schnelle Bearbeitung im Vergleich zu anderen Einwanderungsverfahren.

Visum Für Familienangehörige Der EU: Table of Contents

Vorteile des EU-Visums für Familienangehörige

✅ Rechtmäßiger Wohnsitz in Spanien für bis zu 5 Jahre (verlängerbar).
✅ Recht auf Arbeit und Zugang zur Gesundheitsversorgung (sobald die Aufenthaltskarte erhalten wurde).
✅ Visafreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums.
✅ Vereinfachter Verlängerungsprozess.
✅ Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nach 5 Jahren.

EU-Visum für Familienangehörige

Wichtiger Hinweis vor dem Umzug

Bevor Sie das EU-Visum für Familienmitglieder beantragen, sollten Sie bedenken, dass für einige Dokumente (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunden) eine Apostille oder eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.

 

Wie ist der Prozess

Antragsverfahren für ein Visum zur Familienzusammenführung

1. Reichen Sie den Antrag ein

Anträge müssen persönlich beim spanischen Konsulat oder im Visumantragszentrum eingereicht werden.

2. Geben Sie biometrische Daten an

Die Bewerber müssen ihre Fingerabdrücke und ihr Gesichtsbild erfassen lassen.

3. Bearbeitungszeit

Standard: 15 Tage.
Verlängert: Bis zu 45 Tage (wenn weitere Dokumente erforderlich sind)..

4. Visum erhalten und nach Spanien reisen

Nach der Genehmigung muss das Visum innerhalb seiner Gültigkeitsdauer verwendet werden.

5.Beantragen Sie die Aufenthaltskarte für Familienangehörige der EU

Innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft müssen sich Antragsteller in Spanien registrieren und ihre 5-jährige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

6. Erhalt eines Ausländerausweises (TIE):

Innerhalb eines Monats nach der Ankunft muss das Familienmitglied die TIE bei der Einwanderungsbehörde oder der Polizeistation beantragen.

Was sind die Voraussetzungen

Voraussetzungen für das EU-Visum für Familienangehörige

Visumkosten: Kostenlos, aber es kann eine Servicegebühr von 15,45 € anfallen, wenn Sie ein Visumantragszentrum nutzen.

📌 Visumantragsformular (ausgefüllt und unterschrieben).
📌 Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate nach dem geplanten Aufenthalt).
📌 Aktuelles Passfoto.
📌 Nachweis der familiären Verwandtschaft:

  • Bescheinigung (Ehegatten).
  • Bescheinigung (Kinder oder Eltern).
  • Nachweis (für nicht eingetragene Partner).
    📌 Nachweis der finanziellen Abhängigkeit (falls erforderlich).
    📌 Nachweise über Reisen mit/zu einem EU-Bürger (Flugbuchungen, Angaben zum Wohnsitz).
    📌 Nachweis des Wohnsitzes im Konsularbezirk.
  • Kompetente Rechtsberatung

    Die Navigation im spanischen Einwanderungssystem kann komplex sein. Bei Fuster & Associates sind wir auf die Beantragung von EU-Visa für Familienmitglieder und Aufenthaltsverfahren spezialisiert.

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    FAQS

    Häufig gestellte Fragen zum Wohnsitz von EU-Familienangehörigen in Spanien

    Bis zu 90 Tage. Um länger zu bleiben, müssen die Antragsteller eine Aufenthaltskarte beantragen.

    Nicht direkt. Die Arbeitserlaubnis wird erteilt, sobald die EU-Aufenthaltskarte für Familienangehörige erhalten wurde.

    Ihr Recht, in Spanien zu bleiben, kann beeinträchtigt werden. Eine Rechtsberatung wird empfohlen, um andere Aufenthaltsmöglichkeiten zu prüfen.

    Ja. Die EU-Aufenthaltskarte für Familienangehörige ist 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf erneuert werden.

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