Spanien treibt die Bearbeitung einer außerordentlichen Regularisierung ausländischer Einwohner voran

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Bei Fuster & Associates verfolgen wir aufmerksam die neue außerordentliche Regularisierung von Ausländern in einer irregulären Verwaltungssituation in Spanien, die von der spanischen Regierung am 27. Januar 2026 angekündigt wurde.

Obwohl die Verordnung voraussichtlich in den kommenden Monaten in Kraft treten wird, wurden die derzeit in Betracht gezogenen Hauptkriterien bereits veröffentlicht.

 

Für britische Staatsbürger 🇬🇧, die ihre Situation nach dem Brexit nicht regulieren konnten, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und einen legalen Status in Spanien zu erhalten 🇪🇸.
Dieses Verfahren kann auch dann beantragt werden, wenn bereits ein Prozess läuft.
Wenn Sie seit einiger Zeit auf die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis durch Niederlassung warten, ist dieses Verfahren wesentlich schneller und einfacher.

 

Wichtigste voraussichtliche Anforderungen

Unter den von der Regierung angekündigten Kriterien sind folgende hervorzuheben:

  • Aufenthalt in Spanien vor dem 31. Dezember 2025.
  • Ununterbrochener Aufenthalt von mindestens fünf Monaten, der durch Verwaltungsunterlagen oder dokumentarische Nachweise (wie Meldebescheinigungen, ärztliche Atteste, Verträge oder Dienstleistungsbelege) nachgewiesen werden kann.
  • Keine Vorstrafen in Spanien oder im Herkunftsland.

 

Zeitplan für das Regularisierungsverfahren

Die wichtigsten Termine für das Verfahren stehen bereits fest:

  • Beginn der Antragsfrist: Anfang April 2026.
  • Frist für die Einreichung: 30. Juni 2026.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der kurzen Fristen ist es unerlässlich, jeden Fall bereits in dieser Vorphase vor Inkrafttreten der Verordnung vorausschauend und sorgfältig zu planen.

 

 

Wichtige Neuerungen der neuen Verordnung

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Die automatische Gewährung des Rechts auf legalen Aufenthalt in Spanien ab dem Zeitpunkt der formellen Annahme des Antrags zur Bearbeitung.
  • Nach Abschluss des Verfahrens wird eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung erteilt, die es dem Inhaber ermöglicht, während dieses Zeitraums einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
  • Nach Ablauf dieser Frist muss eine der in der Einwanderungsverordnung vorgesehenen Aufenthaltsoptionen beantragt werden.

 

Spezifische Maßnahmen zur Familienzusammenführung

Die neue Verordnung führt auch Maßnahmen zur Familienzusammenführung ein:

  • Die Möglichkeit, gleichzeitig Anträge auf Legalisierung von Minderjährigen zu stellen, unabhängig davon, ob diese auf spanischem Staatsgebiet geboren sind oder nicht.
  • Minderjährigen wird eine erste Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeit von fünf Jahren erteilt.

 

Unser Engagement

Wir bei Fuster & Associates sind uns bewusst, dass diese neue Verordnung eine bedeutende Chance für viele Menschen in einer irregulären Verwaltungssituation sowie für ihre Familien darstellt. Aus diesem Grund verfügen wir über ein Team von spezialisierten Fachleuten, die sich auf die frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen, die Machbarkeitsanalyse und die umfassende Unterstützung während des gesamten Verfahrens konzentrieren, von der Annahme des Antrags bis zur Erteilung der entsprechenden Genehmigung.

Unser Ziel ist klar: Unsicherheiten zu reduzieren, Fehler zu vermeiden und einen effizienten und sicheren Prozess zu ermöglichen, innerhalb eines rechtlichen Rahmens, der Weitsicht, Präzision und einen soliden rechtlichen Ansatz erfordert.

 

Wir möchten Ihnen helfen, alle rechtlichen Komplexitäten zu bewältigen, die mit dem Kauf einer Immobilie in Spanien einhergehen. Dieser Artikel enthält jedoch rechtliche Informationen und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden.

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