Steuererklärung Für Nichtansässige

Steuererklärung für Nichtansässige in Spanien

Einhaltung der Steuervorschriften für internationale Immobilieneigentümer

Die Steuererklärung für Nichtansässige ist eine wichtige Voraussetzung für Personen, die eine Immobilie in Spanien besitzen, aber nicht im Land wohnen. Das Verständnis und die Erfüllung dieser Verpflichtung gewährleisten die Einhaltung der spanischen Steuergesetze und verhindern unnötige Strafen.

Bei Fuster & Associates bieten wir fachkundige, persönliche Unterstützung, damit Sie diese jährliche Verantwortung mit Zuversicht und Leichtigkeit bewältigen können.

Steuererklärung Für Nichtansässige: Table of Contents

Was ist die Steuererklärung für Nichtansässige?

Diese Steuererklärung, die auch als Modelo 210 bekannt ist, ist eine obligatorische Erklärung für Nichtansässige, die eine Immobilie in Spanien besitzen. Auch wenn die Immobilie nicht vermietet wird, rechnet die spanische Steuerbehörde ein fiktives Einkommen an, das jährlich deklariert werden muss.

Wenn Sie diese Steuererklärung nicht einreichen, kann dies zu ZinsenStrafen oder Vollstreckungsmaßnahmen führen. Für nicht ansässige Immobilienbesitzer ist es wichtig, informiert und auf dem Laufenden zu bleiben.

Wer ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben?

Nichtansässige, die eine Immobilie in Spanien besitzen

Die folgenden Profile sind für die Einreichung erforderlich:

  • EU- und Nicht-EU-Bürger, die Immobilien in Spanien besitzen
  • Personen, die steuerlich nicht in Spanien ansässig sind
  • Eigentümer von nicht vermieteten Immobilien (es gilt weiterhin das fiktive Einkommen)
  • Miteigentümer müssen jeweils separat einen Antrag stellen, auch für dieselbe Immobilie

Fuster & Associates trägt dazu bei, dass Sie dieser Verpflichtung pünktlich und korrekt nachkommen.

Anforderungen und notwendige Unterlagen

Um Ihre Steuererklärung für Nichtansässige einzureichen, benötigen Sie:

Ausländeridentifikationsnummer (NIE)

Angaben zum Standort der Immobilie und zum Katasterzeugnis

Eine Kopie Ihrer IBI-Quittung (Grundsteuer)

Bankverbindung für Zahlungen

Die korrekte Dokumentation gewährleistet die Genauigkeit und vermeidet Verzögerungen.

Prozess der Steuererklärung für Nichtansässige

1. Überprüfung der Immobilie und Überprüfung des Katasterwerts

2. Berechnung der unterstellten Einkünfte bzw. Mieteinnahmen

3. Erstellung und Einreichung von Modelo 210

4. Einreichung bei der spanischen Steuerbehörde

5. Zahlung der bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres fälligen Steuer

Wir kümmern uns um den gesamten Prozess und stellen Ihnen digitale Kopien aller eingereichten Dokumente für Ihre Unterlagen zur Verfügung.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • In dem Glauben, dass keine Einreichung erforderlich ist, wenn die Immobilie leer steht
  • Verpasste Frist (31. Dezember)
  • Übermittlung falscher oder unvollständiger Informationen

Bei Fuster & Associates verhindern wir diese Fehler durch sorgfältige Überprüfung, automatische Erinnerungen und fachkundige Beratung während des ganzen Jahres.

Vorteile der professionellen Beratung durch Fuster & Associates

Vermeiden Sie Strafen und Zuschläge

Stellen Sie sicher, dass die Einreichung korrekt und rechtzeitig erfolgt ist

Holen Sie sich Support in Ihrer Muttersprache

Sparen Sie Zeit und reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand

Unser Team bietet kontinuierliche Unterstützung und Sicherheit, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Verpflichtungen jedes Jahr ohne Stress erfüllt werden.

Lassen Sie uns den Prozess für Sie erledigen!

Bei Fuster & Associates verfügen wir über ein Team von Einwanderungsexperten mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung der spanischen Einkommensteuererklärung. Wir wissen, wie man häufige Fehler bei der Einreichung von Dokumenten vermeidet und sicherstellt, dass jeder Antrag alle notwendigen Anforderungen erfüllt, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Von der Dokumentensammlung bis zur Einlegung von Einsprüchen im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien stressfrei genießen können.

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FAQS

Häufig gestellte Fragen

Es ist das Steuerformular, das von Gebietsfremden verwendet wird, um Einkünfte aus spanischen Immobilien zu deklarieren, unabhängig davon, ob sie vermietet sind oder nicht.

Für unterstellte Einkünfte aus nicht vermieteten Immobilien ist die Frist der 31. Dezember des Folgejahres.

Ja. Auch wenn es nicht vermietet ist, unterstellt das Finanzamt ein theoretisches Einkommen, das deklariert werden muss.

Jeder Eigentümer muss entsprechend seinem Eigentumsanteil separat einreichen.

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