Unternehmer-Visum

Verwandeln Sie Ihre Ideen in Spanien in Erfolg mit dem Unternehmervisum

Unternehmervisum Spanien – Aufenthalt für Business Innovators

Starten Sie Ihr Projekt in Europa und erhalten Sie mit unserer fachkundigen Unterstützung eine spanische Aufenthaltsgenehmigung.
Entdecken Sie, wie wir Ihnen helfen können.

Unternehmer-Visum: Inhaltsverzeichnis

Was ist das Unternehmervisum?

Das Unternehmervisum ist eine spanische Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Unternehmer, die ein innovatives Projekt mit positiven Auswirkungen auf die spanische Wirtschaft entwickeln möchten. Mit diesem Visum können Sie drei Jahre lang in Spanien leben, mit der Möglichkeit einer Verlängerung, wenn das Geschäft rentabel bleibt.

Dank des spanischen Unternehmergesetzes von 2013 hat sich das Land zu einem der Top-Ziele Europas für Unternehmer entwickelt, die nach Möglichkeiten auf dem internationalen Markt suchen.

Was sind die Vorteile?

Warum sollten Sie sich für das Unternehmervisum entscheiden?

Entwickelt für Unternehmer

Im Gegensatz zu allgemeinen Arbeitsvisa ist dieses Visum auf Unternehmensgründer und Startup-Gründer zugeschnitten.

Legaler Wohnsitz in Spanien

Erwirken Sie für sich und Ihre Familie zunächst eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis, die verlängerbar ist.

Zugang zum europäischen Markt

Bauen Sie Ihr Geschäft in einer stabilen und wachsenden Wirtschaft aus.

Schnelle Bearbeitung

Erhalten Sie Ihr Visum in nur 20 Werktagen.

Gemeinsamer Antrag für Familienangehörige

Reisen Sie innerhalb des Schengen-Raums ohne zusätzliche Visa.

Exklusive Geschäftsmöglichkeiten

Zugang zu Finanzmitteln, Steuervorteilen und staatlicher Unterstützung für Unternehmer.

Unternehmervisum Spanien

Wichtiger Hinweis vor dem Umzug

Die Gründung Ihres Unternehmens in Spanien ist aufregend, aber Planung ist der Schlüssel. Seien Sie sich bewusst, dass bürokratische Prozesse Zeit in Anspruch nehmen können, also rechnen Sie mit möglichen Verzögerungen. Wenn Sie die lokale Geschäftskultur, die finanziellen Anforderungen und die Networking-Möglichkeiten verstehen, können Sie sich reibungslos einleben. Von Anfang an rechtliche und finanzielle Beratung zu haben, kann einen großen Unterschied machen.

Wie ist der Prozess

So beantragen Sie das Unternehmervisum – Schritt für Schritt

Dieses Visum kann je nach Ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus aus dem Ausland über das spanische Konsulat oder aus Spanien über die Large Business Unit (UGE) beantragt werden.

1. Reichen Sie Ihren Businessplan für die ENISA ein

  • Registrieren Sie sich auf der ENISA-Plattform und reichen Sie Ihren Vorschlag ein.
  • Stellen Sie ein strukturiertes Geschäftsmodell, Ziele und erwartete Auswirkungen bereit.
  • Die ENISA wird den Bericht bewerten und an die Große Geschäftseinheit (UGE)weiterleiten.
  • 2. Sammeln und Einreichen der erforderlichen Dokumente

  • Füllen Sie dasMIT-Antragsformularaus und unterschreiben Sie es.
  • Bezahlen Sie die Visumgebühr und erhalten Sie einen Zahlungsnachweis.
  • Scannen Sie alle notwendigen Dokumente und laden Sie sie hoch.
  • 3. opt. a - Reichen Sie Ihre Bewerbung aus Ihrem Herkunftsland ein

  • Reichen Sie Ihren Antrag beim zuständigen spanischen Konsulat ein.
  • Das Konsulat hat 10 Tage Zeit, um den Antrag zu bearbeiten.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, haben Sie einen Monat Zeit, um Ihr Visum persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abzuholen (bei Minderjährigen muss dies ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter tun).
  • Wenn das Visum nicht innerhalb der Frist abgeholt wird, schließt das Konsulat den Antrag aufgrund des Widerrufs.
  • 3. opt. b- Reichen Sie Ihre Bewerbung elektronisch aus Spanien ein

  • Reichen Sie Ihren Antrag elektronisch über das Online-System der UGE ein.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Speichern Sie Ihre Einreichung und unterschreiben Sie sie elektronisch.
  • Die UGE hat 20 Arbeitstage Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und eine Entscheidung zu treffen.
  • 4. Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

  • Bei einem Antrag aus Spanien wird mit der Genehmigung eine erste 2-jährige Aufenthaltserlaubnis erteilt.
  • Wenn Sie sich aus dem Ausland bewerben, können Sie mit dem ausgestellten Visum nach Spanien einreisen, wo Sie Ihr Aufenthaltsgenehmigungsverfahren abschließen müssen.
  • 5. Steuer- und Wohnsitzüberlegungen

  • Ansässigkeit vs. steuerliche Ansässigkeit: Wenn Sie sich weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten, gelten Sie nicht als steuerlich ansässig, sodass Sie sich nicht bei der spanischen Steuerbehörde als steuerlich ansässig registrieren müssen.
  • Unternehmensbesteuerung: Auch wenn Sie nicht steuerlich ansässig sind, kann Ihr Unternehmen, wenn es in Spanien Einkünfte erzielt, lokalen Steuern unterliegen (z. B. Mehrwertsteuer oder Einkommensteuer für Nichtansässige - IRNR).
  • Während eine steuerliche Registrierung möglicherweise nicht erforderlich ist, kann der Nachweis der Geschäftstätigkeit in Spanien für die Verlängerung des Visums von entscheidender Bedeutung sein.

    Was sind die Voraussetzungen

    Voraussetzungen für das Unternehmervisum

    Ein tragfähiges und innovatives Geschäftsprojekt

  • Das Unternehmen muss einen Mehrwert für die spanische Wirtschaft schaffen.
  • Die Auswirkungen auf die Innovation und die strategischen Auswirkungen auf den Sektor werden bewertet.
  • Ein positiver Bericht der ENISA ist erforderlich.
  • Profil des Unternehmers

  • Erfahrung im Business-Bereich.
  • Führungs- und Managementfähigkeiten.
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Unterstützung des Projekts.
  • Detaillierter Businessplan

  • Projektbeschreibung und Machbarkeitsstudie.
  • Geschäftsmodell- und Marktanalyse.
  • Investitions- und Finanzierungsquellen.
  • Dokumente zur Einwanderung

  • Gültiger Reisepass (vollständige Kopie).
  • Krankenversicherung (gesetzlich oder privat).
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um sich in Spanien selbst zu versorgen.
  • Strafregisterauszug der letzten fünf Jahre.
  • MIT application form
  • Zahlung der Verwaltungsgebühr (Modelo 790 Code 038).
  • Machen Sie es sich mit uns leicht!

    Bei Fuster & Associates kümmern wir uns um den gesamten Papierkram, damit Sie Ihr Unternehmervisum problemlos erhalten können. Lassen Sie sich von unseren Experten Schritt für Schritt begleiten, um sicherzustellen, dass der gesamte Prozess schnell und fehlerfrei abläuft.

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    FAQS

    Häufig gestellte Fragen

    Die Navigation durch den Prozess des Unternehmervisums in Spanien kann komplex sein, aber wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen zu Berechtigung, Bewerbungsverfahren und Anforderungen. Bei Fuster & Associates begleiten wir Sie nicht nur durch die rechtlichen Schritte, sondern erstellen auch Ihren Businessplan und reichen ihn bei der ENISA ein, um eine reibungslose und erfolgreiche Bewerbung zu gewährleisten.

    Ja. Das Projekt muss als innovativ oder von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien angesehen werden. Dies kann Technologie, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Beiträge zu strategischen Branchen umfassen.

    Ja, das Unternehmervisum ermöglicht die Familienzusammenführung. Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder können neben Ihrem Antrag eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Sie können sich bewerben bei:

    • Ihr Heimatland: Über das spanische Konsulat.
    • Spanien: Direkt über die Large Business Unit (UGE), wenn Sie sich legal in Spanien aufhalten
    • Genehmigung des Businessplans: Die Bewertung und Genehmigung Ihres Businessplans durch die ENISA dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen, bevor Sie mit dem Visumantrag fortfahren können.
    • Beantragung aus Ihrem Heimatland: Das spanische Konsulat hat 10 Tage Zeit, um den Visumantrag zu bearbeiten. Wenn dies genehmigt wird, müssen Sie das Visum innerhalb eines Monats entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abholen.
    • Beantragung aus Spanien (UGE): Die UGE hat 20 Arbeitstage Zeit, um über Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu entscheiden.
    • Bei Fuster & Associates bieten wir umfassende Unterstützung für Antragsteller eines Unternehmervisums und sorgen so für einen reibungslosen und effizienten Prozess. Unsere Dienstleistungen umfassen:

      • Umfassende rechtliche Beratung während des gesamten Bewerbungsprozesses, die Ihnen hilft, sich in den spanischen Einwanderungsgesetzen und -anforderungen zurechtzufinden.
      • Erstellung eines Businessplans, der auf die spanischen Einwanderungsstandards zugeschnitten ist und sicherstellt, dass er die Bewertungskriterien der ENISA erfüllt.
      • Einreichung des Geschäftsplans bei der ENISA zur Genehmigung, Verwaltung des gesamten Prozesses zur Vermeidung von Verzögerungen – dieser Schritt dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.
      • Unterstützung bei der Dokumentation und Einreichung des Antrags beim Konsulat oder der UGE, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen korrekt vorbereitet sind, um die erforderlichen Fristen einzuhalten.
      • TIE-Bearbeitung (Foreigner Identity Card), falls erforderlich, um die Einhaltung der Aufenthaltsbestimmungen sicherzustellen, sobald Ihr Unternehmervisum genehmigt wurde.

    Wenn Ihr Geschäftsvorschlag abgelehnt wird, helfen wir Ihnen, Ihren Geschäftsplan zu überarbeiten und zu verbessern, um die erforderlichen Anforderungen zu erfüllen, und den Antrag erneut einzureichen.

    Die ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis ist 2 Jahre gültig und kann um jeweils 2 Jahre verlängert werden, sofern das Unternehmen aktiv bleibt und die erforderlichen Bedingungen erfüllt.

    Das Unternehmervisum ist für die Entwicklung Ihres genehmigten Geschäftsprojekts bestimmt. Jede zusätzliche Arbeit muss den spanischen Arbeits- und Einwanderungsbestimmungen entsprechen.

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