Arbeitssuche Aufenthaltserlaubnis

Alles, was Sie wissen müssen, um als Selbstständiger in Spanien zu arbeiten

Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind und in Spanien ein eigenes Unternehmen gründen oder als Freiberufler arbeiten möchten, müssen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Selbstständige beantragen. In diesem Leitfaden werden die Anforderungen, das Antragsverfahren und die wichtigsten Details erläutert, um diese Genehmigung im Jahr 2025 erfolgreich zu erhalten.

Was ist die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige?

Die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in Spanien zu leben und ein Unternehmen zu betreiben oder als Freiberufler zu arbeiten.

  • Erstgültigkeit: 1 Jahr
  • Möglichkeit der Verlängerung: Bis zu 4 Jahre
  • Erfordert einen Businessplan und einen Nachweis der Wirtschaftlichkeit

Diese Genehmigung unterscheidet sich vom Unternehmervisum, das für innovative Unternehmen mit hohem technologischem Wert gedacht ist.

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige: Inhaltsverzeichnis

Wer kann sich bewerben?

Nicht-EU-Bürger, die in Spanien als Selbstständige arbeiten möchten

Über 18 Jahre alt

Sich nicht illegal in Spanien aufhalten

Keine Vorstrafen in den letzten fünf Jahren

Ein tragfähiger Businessplan

Ausreichende Investitionen, um das Unternehmen zu starten

Einschlägige Qualifikationen oder Berufserfahrung

Finanzielle Mittel, um sich selbst zu versorgen

Wo kann man sich bewerben?

Ihr Bewerbungsprozess hängt von Ihrem Standort ab.

Aus Ihrem Heimatland:

✔️ Reichen Sie Ihren Antrag beim spanischen Konsulat in Ihrem Land ein.
✔️ Dies ist das gebräuchlichste und am meisten empfohlene Verfahren.

Aus Spanien (nur in Ausnahmefällen):

✔️ Wenn Sie bereits eine legale Aufenthaltserlaubnis in Spanien besitzen.
✔️ Wenn Sie einen bestehenden Aufenthaltstitel ändern.

Sie können diese Genehmigung nicht in Spanien beantragen, wenn Sie sich in einer irregulären Situation befinden.

Wie ist der Prozess

Bewerbungsverfahren zur Erlangung einer selbständigen Aufenthaltsgenehmigung in Spanien

1. Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor

Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich eines Geschäftsplans, der von einer anerkannten Institution wie der Association of Self-Employed Workers (ATA) genehmigt wurde.

2. Reichen Sie Ihre Bewerbung ein

Beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland.

3. Bearbeitung von Bewerbungen

  • Bearbeitungszeit: 3 Monate
  • Wenn Sie genehmigt werden, erhalten Sie ein Visum für die Einreise nach Spanien.
  • Im Falle einer Ablehnung können Sie Beschwerde einlegen.
  • 4. Einreise nach Spanien

    Reisen Sie innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung des Visums nach Spanien

    5. Spanische Sozialversicherung

    Melden Sie sich als Selbstständiger (autónomo) bei den Sozialversicherungs- und Steuerbehörden an.

    6. Beantragung eines Ausländerausweises (TIE)

    Wenn dies genehmigt wird, müssen Sie Ihre TIE-Karte innerhalb eines Monats beantragen.

    Was sind die Voraussetzungen

    Zulassungsvoraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche

    Wichtig: Ausländische Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und nach dem Haager Übereinkommen legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden. Melden Sie sich als Selbstständiger (autónomo) bei den Sozialversicherungs- und Steuerbehörden an. Wenn eines dieser Dokumente nicht eingereicht wird, kann dies zur Ablehnung führen.

    Im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Studenten sein

    Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Studenten in Spanien verfügen.

    Abgeschlossenes Hochschulstudium

    Ihre Qualifikation muss mindestens der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens entsprechen, z. B. Bachelor, Master oder Promotion.

    Keine Vorstrafen

    Sie dürfen weder in Spanien noch in einem früheren Wohnsitzland vorbestraft sein.

    Gültige Krankenversicherung

    Sie müssen über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung verfügen, die in Spanien gültig ist.

    Ärztliches Attest

    In bestimmten Fällen

    Ausreichende finanzielle Mittel

    Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt in Spanien zu bestreiten (monatlich 100 % des IPREM).

    Nicht in einer irregulären Situation

    Sie dürfen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht illegal in Spanien aufhalten.

    Pass

    Gültiger Reisepass (mit einer Gültigkeit von mindestens 12 Monaten)

    Bewerbungsformular

    Antragsformular EX-01, ausgefüllt und unterschrieben

    Zahlung der Verwaltungsgebühr

    Gebühr 790 Code 052

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    Bei Fuster & Associates kümmern wir uns um den gesamten Papierkram und machen es Ihnen leicht, Ihre Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche in Spanien zu erhalten. Unser Expertenteam begleitet Sie Schritt für Schritt und sorgt für einen reibungslosen, schnellen und fehlerfreien Prozess, damit Sie sich auf Ihre Zukunft konzentrieren können.

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    FAQS

    Häufig gestellte Fragen

    Sie ist bis zu 24 Monate gültig, ohne Verlängerungsmöglichkeit.

    Nein. Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche in Spanien berechtigt nicht zur Beschäftigung. Wenn Sie einen Arbeitsplatz bekommen, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen.

    Ja. Wenn Sie eine Stelle finden, die mit Ihrem Studienfach in Verbindung steht, können Sie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es gibt zwei Hauptoptionen:

    • Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmer: Ihr Arbeitgeber bearbeitet die Arbeitserlaubnis.
    • Selbstständige Arbeitserlaubnis: Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie einen Businessplan einreichen.

    Ja, aber für das Unternehmervisum muss Ihr Unternehmen innovativ und skalierbar sein und die Anforderungen des Unternehmergesetzes erfüllen.

    Sie müssen Spanien entweder verlassen oder eine andere Art von Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie berechtigt sind.

    Ja, aber Sie müssen die Einreisebestimmungen einhalten und sicherstellen, dass Ihre Genehmigung bei Ihrer Rückkehr noch gültig ist.

    Es dauert 20 Werktage, bis eine Entscheidung vorliegt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, gilt der Antrag durch positives Schweigen der Verwaltung als genehmigt.

    Wenn Sie den Antrag nach Ablauf der zulässigen Frist einreichen, können Sie mit Strafen oder Ablehnung rechnen.

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