Nicht Lukratives Visum

Alles, was Sie wissen müssen, um in Spanien zu leben

Was ist das nicht lukrative Visum in Spanien?

Das nicht lukrative Aufenthaltsvisum ermöglicht es nicht-europäischen Staatsbürgern, sich in Spanien aufzuhalten, ohne einer Arbeit oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Diese Genehmigung richtet sich an Personen, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne im Land zu arbeiten, und die einen längeren Aufenthalt mit Zugang zu Gesundheitsversorgung und öffentlichen Dienstleistungen genießen möchten.

Nicht Lukratives Visum: Table of Contents

Wer kann sich bewerben?

Die folgenden Personen sind berechtigt, dieses Visum zu beantragen:

  • Bürger außerhalb der Europäischen Union.
  • Diejenigen, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
  • Antragsteller, die über eine in Spanien gültige private Krankenversicherung verfügen.
  • Personen ohne Vorstrafen.
  • Diejenigen, die nicht als unzulässig im Schengen-Raum aufgeführt sind.

Darüber hinaus können die Antragsteller ihre Familienangehörigen einbeziehen:

  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner.
  • Minderjährige Kinder oder erwachsene Kinder, die finanziell abhängig sind.
  • Unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie, die Teil der Familieneinheit sind.

Was sind die Vorteile

Vorteile des nicht-lukrativen Aufenthaltsvisums

  • Rechtmäßiger Wohnsitz in Spanien für ein Jahr, mit der Möglichkeit der Verlängerung..
  • Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Gesundheitsversorgung und Bildung.
  • Möglichkeit, sich nach fünf Jahren für einen langfristigen Aufenthalt zu bewerben.
  • Möglichkeit, innerhalb des Schengen-Raums zu reisen, ohne ein zusätzliches Visum zu benötigen.
  • Möglichkeit zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die eine Beschäftigung ermöglicht.
  • Nicht lukratives Aufenthaltsvisum

    Wichtiger Hinweis vor dem Umzug

    Bei einem Umzug nach Spanien mit einem nicht lukrativen Aufenthaltsvisum geht es nicht nur um die Erlangung eines legalen Aufenthalts, sondern auch um erhebliche finanzielle und steuerliche Auswirkungen. Sobald Sie innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Spanien verbringen, gelten Sie als steuerlich ansässig, was sich auf Folgendes auswirken kann:

    • Der Verkauf Ihres derzeitigen Eigenheims in Ihrem Herkunftsland.
    • Der Zeitpunkt Ihres Umzugs, da der Moment, in dem Sie steuerlich ansässig werden, Ihre steuerlichen Verpflichtungen beeinflussen kann.
    • Finanzplanung, einschließlich Entscheidungen in Bezug auf Beschäftigung und Finanzierung, die günstiger sein können, wenn sie vor dem Umzug strukturiert werden.

    Um Überraschungen in letzter Minute – wie unerwartete Steuerzahlungen oder finanzielle Einschränkungen – zu vermeiden, ist es wichtig, vorausschauend zu planenBevor Sie Entscheidungen treffen, konsultieren Sie uns. Ihr Team bei Fuster & Associates kann eine personalisierte Roadmap erstellen, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist und einen reibungslosen Übergang in Ihr neues Leben in Spanien gewährleistet.

    Wie ist der Prozess

    Verfahren zur Erlangung des nicht lukrativen Aufenthaltsvisums

    Das nicht lukrative Aufenthaltsvisum muss im Herkunftsland des Antragstellers oder an seinem letzten rechtmäßigen Aufenthaltsort beantragt werden. Es ist wichtig, diese Anforderung mit dem entsprechenden Konsulat zu überprüfen, da die spezifischen Bedingungen je nach Nationalität und konsularischer Zuständigkeit des Antragstellers variieren können.

     
     

    1. Einreichung des Antrags

    Der Antrag muss persönlich beim zuständigen spanischen Konsulat eingereicht werden.

    2. Überprüfung von Dokumenten

    Das Konsulat kann zusätzliche Informationen anfordern oder den Antragsteller zu einer Anhörung auffordern.

    3. Bearbeitungszeit

    Bis zu 3 Monate ab dem Datum der Einreichung, abhängig von der Arbeitsbelastung des Konsulats.

    4. Abholung des Visums

    Nach der Genehmigung muss der Antragsteller das Visum innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Monat abholen.

    5. Ankunft in Spanien

    Sobald das nicht lukrative Aufenthaltsvisum erteilt wurde, hat der Antragsteller 90 Tage Zeit, um nach Spanien zu reisen.

    6. Erhalt eines Ausländerausweises (TIE):

    Innerhalb der ersten 30 Tage nach der Einreise muss der Antragsteller den Ausländerausweis (TIE) bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle beantragen.

    Der nicht lukrative Aufenthalt in Spanien wird zunächst für ein Jahr gewährt und kann um zwei Jahre, dann um weitere zwei Jahre verlängert werden, und nach fünf Jahren kann der Antragsteller einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt stellen.

     

    Was sind die Voraussetzungen

    Voraussetzungen für das nicht lukrative Visum

    Amtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein und von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.

    Darüber hinaus ist es wichtig, sich beim Konsulat im Zuständigkeitsbereich des Antragstellers zu erkundigen, da zusätzliche Anforderungen verlangt werden können.

    Um das nicht-lukrative Aufenthaltsvisum zu beantragen, sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

    Nachweis des Wohnsitzes im konsularischen Zuständigkeitsbereich

    Zum Beispiel eine Aufenthaltskarte oder eine Bescheinigung über die Wählerregistrierung.

    Antragsformular für ein nationales Visum

    Nationales Visumformular, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben.

    Antragsformular für ein nicht lukratives Visum

    Formular EX-01, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben.

    Zahlung der Verwaltungsgebühr

    Gebühr 052– Bearbeitung von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsbürger

    Nachweis der Berechtigung für ein nicht lukratives Visum.

    Antragsteller können aufgefordert werden, einen Nachweis über ihre Beschäftigung oder ihren Ruhestand zu erbringen, z. B. ein P45-Formular, einen Nachweis über die Einstellung der Geschäftstätigkeit, eine Rentenbescheinigung oder Unterlagen, die die Machbarkeit der Aufrechterhaltung der Beschäftigung während des Aufenthalts in Spanien bestätigen (Fernarbeit ist mit diesem Visum nicht erlaubt).

    Gültiger Reisepass

    Original-Reisepass und eine Fotokopie der Seiten mit den biometrischen Daten.
    Der Reisepass muss noch mindestens ein Jahr gültig sein, zwei leere Seiten haben und darf nicht vor mehr als 10 Jahren ausgestellt worden sein

    Aktuelles Passfoto

    Mit klarem Hintergrund.

    Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

    Entspricht 400 % des IPREM (Public Income Indicator) für den Antragsteller und zusätzlich 100 % pro mitreisendem Familienmitglied.
    Die Berechnung der ausreichenden finanziellen Mittel für das nicht-lukrative Aufenthaltsvisum basiert auf dem jährlichen IPREM in 12 Zahlungen, das 7.200 € beträgt.
    Berechnung für den Hauptantragsteller:
    400 % des jährlichen IPREM (12 Zahlungen) → 7.200 € × 4 = 28.800€
    Berechnung pro zusätzlichem Familienmitglied.
    100 % des jährlichen IPREM (12 Zahlungen) → 7.200 EUR × 1 = 7.200 EUR

    Strafregisterauszug

    Die Bescheinigung muss bestätigen, dass in den letzten fünf Jahren keine Vorstrafen vorliegen, die vom Wohnsitzland oder den Wohnsitzländern ausgestellt wurden.
    Ausländische Urkunden müssen legalisiert oder mit einer Apostille versehen und gegebenenfalls von einer amtlichen spanischen Übersetzung begleitet werden.

    Ärztliches Attest

    In dieser Bescheinigung muss wörtlich angegeben werden, dass Sie, der Antragsteller, "nicht an einer Krankheit leiden, die ein Risiko oder eine Gefahr für die Öffentlichkeit gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 darstellt".
    Diese Bescheinigung sollte innerhalb von drei Monaten vor Einreichung des Antrags ausgestellt werden.

    Private Krankenversicherung

    Private Krankenversicherung mit vollem Versicherungsschutz, ohne Zuzahlungen oder Wartezeiten, die bei einem autorisierten Versicherer in Spanien abgeschlossen wird.

    Voraussetzungen für Familienangehörige

    Familienangehörige, die sich zusammen mit dem Hauptantragsteller bewerben, müssen die gleichen allgemeinen Anforderungen erfüllen und zusätzliche Unterlagen zum Nachweis ihrer Verwandtschaft vorlegen.

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    FAQS

    Häufig gestellte Fragen

    Nein, der Besitz einer Immobilie ist nicht zwingend erforderlich.

    Es wird jedoch empfohlen, den Nachweis einer Wohnadresse in Spanien zu erbringen, entweder durch einen Mietvertrag oder durch einen Immobilienbesitz.

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 3 Monate ab dem Datum der Einreichung, kann jedoch je nach Arbeitsbelastung des Konsulats variieren.

    Nein, das nicht lukrative Aufenthaltsvisum muss im Herkunftsland oder rechtmäßigen Wohnsitzland des Antragstellers beantragt werden.

    Ja, die Versicherung muss bei einem autorisierten Anbieter in Spanien abgeschlossen werden und eine vollständige Deckung ohne Zuzahlungen oder Wartezeiten bieten.

    Ja, obwohl dieses Visum keine Beschäftigung erlaubt, gibt es keine Beschränkungen für Immobilien oder andere Finanzinvestitionen in Spanien.

    Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats bei demselben Konsulat eine Beschwerde über die erneute Prüfung einreichen oder innerhalb von zwei Monaten eine Verwaltungsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof von Madrid einlegen.

    Die Verlängerung kann innerhalb von 60 Tagen vor dem Ablaufdatum des aktuellen Visums beantragt werden.

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