Neue Registrierungsnummer für touristische Unterkünfte und verpflichtende Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

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Entdecken Sie, wie die neuen Vorschriften für touristische und kurzfristige Vermietungen Sie betreffen können und was Sie beachten müssen, um rechtskonform zu bleiben.


In den kommenden Monaten treten zwei neue Vorschriften in Kraft, die Eigentümer von touristischen und saisonalen Mietobjekten in Spanien betreffen:

  • 3. April 2025: Die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft wird verpflichtend, um eine Immobilie für touristische Vermietungen zu nutzen.

  • 1. Juli 2025: Alle touristischen und saisonalen Mietobjekte müssen eine nationale, eindeutige Registrierungsnummer besitzen, um auf digitalen Plattformen beworben zu werden.

Saisonvermietung

Saisonale Mietobjekte dienen nicht als ständiger Wohnsitz, sondern sind für spezifische Wohnbedürfnisse vorgesehen, wie zum Beispiel:

  • Studenten
  • Temporäre Arbeitseinsätze
  • Aufenthalte für medizinische Behandlungen
  • Den Winter in Spanien verbringen

Diese Vermietungen fallen unter das Gesetz über städtische Mietverträge (Gesetz 29/1994 vom 24. November) und benötigen keine zusätzliche Genehmigung von Regionalregierungen oder Gemeinden, um die obligatorische Registrierungsnummer zu erhalten.

Touristische Vermietung

Immobilien, die für touristische Unterkünfte vorgesehen sind, unterliegen spezifischen Regelungen der Regionalregierungen und Gemeinden.

  • Vermieter müssen alle notwendigen Verfahren für die Vermarktung ihrer Immobilien abschließen.
  • Die zuständigen regionalen oder kommunalen Behörden überwachen die Einhaltung und Regulierung dieses Marktes.

Verpflichtende Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

Ab dem 3. April 2025 müssen Eigentümer, die ihre Immobilien touristisch vermieten wollen, gemäß der Änderung des Gesetzes über das Wohnungseigentum die ausdrückliche Zustimmung ihrer Eigentümergemeinschaft einholen.

Diese Zustimmung erfordert eine Mehrheit von drei Fünfteln aller Eigentümer, die drei Fünftel der Beteiligungsanteile repräsentieren.

Wichtig: Diese Regelung wirkt nicht rückwirkend; Immobilien mit gültiger touristischer Nutzungslizenz vor Inkrafttreten des Gesetzes können ohne diese neue Genehmigung weiter betrieben werden.

Auf einen Blick

  • Zustimmung der Gemeinschaft: Jetzt Pflicht für die Erlangung von touristischen Vermietungslizenzen.
  • Unautorisierte Vermietungen: Die Gemeinschaft kann die sofortige Einstellung verlangen.
  • Inkrafttreten: 3. April 2024.
  • Bestehende Lizenzen: Nicht betroffen.

Neue Registrierungsnummer für touristische Unterkünfte

Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle Immobilien, die für touristische oder saisonale Vermietungen in Spanien vorgesehen sind, eine nationale eindeutige Registrierungsnummer haben.

Achtung! Wenn Sie eine Immobilie sowohl für touristische als auch saisonale Vermietungen nutzen, benötigen Sie zwei Registrierungsnummern, eine für jede Art der Vermietung.

Diese Nummer ist notwendig, um Immobilien auf Online-Plattformen wie Airbnb, Booking oder Rentalia zu bewerben. Sie gilt für alle touristischen Unterkünfte, unabhängig davon, wann die Touristenlizenz erworben wurde.

Schritte zur Erlangung der Registrierungsnummer:

  1. Vorbereitung der notwendigen Unterlagen:

    • Katasterbezug und genaue Adresse der Immobilie.
    • Angabe, ob die gesamte Immobilie oder einzelne Zimmer vermietet werden.
    • Angabe der maximal erlaubten Gästezahl.
    • Gültige Touristenlizenz, falls für touristische Vermietung vorgesehen, gemäß den Anforderungen der entsprechenden Autonomen Gemeinschaft.
  1. Antragsverfahren:

    • Zugang zur Website des Grundbuchamts.
    • Ausfüllen des Online-Formulars mit den erforderlichen Informationen.
    • Herunterladen des ausgefüllten Formulars im PDF-Format.
    • Einreichen des Formulars und zusätzlicher Dokumente über den elektronischen Einreichungsdienst, dabei als Vorgangsart „Zuweisung der Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen“ auswählen.

Technische Voraussetzungen:

  • Abonnement des elektronischen Einreichungsdienstes des Grundbuchamts.
  • Besitz eines gültigen elektronischen Zertifikats zur Identifikation und Dokumentenunterzeichnung.

Gebühr für die Erlangung der Registrierungsnummer:

  • Die Gebühr beim Grundbuchamt beträgt 27 € pro Antrag (zzgl. Steuern). Wenn Sie die Nummer sowohl für touristische als auch für kurzfristige Vermietungen beantragen, müssen zwei Anträge gestellt werden.

In einigen Autonomen Gemeinschaften, wie Valencia und Murcia, ist der Erhalt der Touristenlizenz Voraussetzung.

Auf einen Blick:

  • Pflichtregistrierung: Alle touristischen und saisonalen Mietobjekte müssen eine Registrierungsnummer besitzen.
  • Regionale Anforderungen: In einigen Regionen (z. B. Valencia, Murcia) ist zuerst eine Touristenlizenz erforderlich.
  • Frist: Muss vor dem 1. Juli 2025 beantragt und auf Vermietungsplattformen angezeigt werden.
  • Gilt für alle: Betrifft alle touristischen Vermietungen, unabhängig vom Erwerbsdatum der Lizenz.

Für weitere Informationen besuchen Sie die elektronische Geschäftsstelle des Grundbuchamts hier.

Eigentümer von touristischen Unterkünften müssen informiert bleiben und sich an diese neuen Vorschriften anpassen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.

Wir möchten Ihnen helfen, alle rechtlichen Komplexitäten beim Kauf oder Verkauf eines Hauses in Spanien zu meistern. Dieser Artikel stellt jedoch keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich rechtliche Informationen.

Dies ist eine automatische Übersetzung und bedarf einer Überprüfung.

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