Ist der Model 720 illegal?

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Könnte das „720-Formular“ (Overseas Asset Declaration) von der EU als illegal angesehen werden?

Wussten Sie, dass die derzeitige spanische Regelung bezüglich der Verpflichtung, im Ausland besitzende Vermögenswerte zu deklarieren, in ihrer aktuellen Formulierung durchaus für illegal erklärt werden könnte?

Wie wir von Fuster & Associates in früheren Artikeln erklärt haben, hat die Europäische Kommission nach viel Zeit und Ressourcen in die Auslegung des heutigen Rechts zu dem Schluss gekommen, dass die in Fällen von Nichteinhaltung verhängten Bußgelder unverhältnismäßig sind.

Nicht nur das.

Da diese Geldbußen als deutlich höher gelten als die in nationalen Kontexten üblichen Sanktionen, werden sie als Verhinderung von Unternehmen und Einzelpersonen daran gesehen, im Gewerkschaftsmarkt zu investieren oder sich über Grenzen hinweg zu bewegen.

Diese Bestimmungen werden als diskriminierend verstanden und stehen im Widerspruch zur Haltung der Europäischen Union zur Freiheit.

Der Rechtsstreit um den Modelo 720 geht weiter.

Daher läuft ein Rechtsstreit zwischen dem spanischen Finanzministerium und spanischen Anwälten bezüglich der Strafen für die verspätete Einreichung des 720-Formulars.

Das Oberste Gerichtshof von Castilla y León war das letzte, das zugunsten eines Steuerzahlers entschieden hat, der unverhältnismäßige Sanktionen für die späte Erklärung behauptete.

Die Strafzumessung hat die Steuerbehörde gezwungen, die Kosten zu übernehmen.

Ein weiterer Schlag für die Steuerbehörde, aber einer, der nicht zwangsläufig die automatische Aufhebung der weiterhin geltenden Vorschriften sowie die Verpflichtung zur Einreichung des 720-Modells bedeutet.

Aber kehren wir zu den Kern zurück.

Was ist das Modell 720?

Das sogenannte 720-Modell ist eine von der spanischen Regierung entwickelte Form, bei der Steuerzahler über Vermögenswerte und Rechte im Ausland berichten.

Die Ziele dieser Form und dieses Prozesses sind wie folgt:

  • Die spanische Schatzkammer über Konten in im Ausland ansässigen Finanzunternehmen zu informieren.
  • Informationen über im Ausland eingezahlte, verwaltete oder erworbene Einkünfte über Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Einkünfte zu informieren.
  • Informationen über Immobilien und Rechte an im Ausland ansässigen Immobilien zu informieren.

Der Ursprung des „720-Modells“ liegt im „Gesetz 7/2012 vom 29. Oktober über die Änderung der Steuer- und Haushaltsregulierung sowie zur Anpassung der Finanzvorschriften zur Intensivierung der Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Betrug“. Dieses Gesetz führte eine weitere achtzehnte Bestimmung im „Gesetz 58/2003 vom 17. Dezember über die allgemeine Steuer“ ein, die die Verpflichtung zur Berichterstattung über im Ausland ansässige Vermögenswerte und Rechte festlegte.

Wer ist verpflichtet, das 720-Modell einzureichen?

Sie sind verpflichtet, diese Steuererklärung einzureichen, wenn Sie Vermögenswerte im Ausland in Höhe von über 50.000 € besitzen, wenn Sie:

  • Sind eine Person oder juristische Person, die auf spanischem Territorium wohnt.
  • Sind eine Einrichtung im Besitz einer nicht ansässigen Person oder einer nicht ansässigen Person in diesem Gebiet.
  • Es handelt sich um eine Einrichtung, die in Artikel 35.4 des Allgemeinen Steuergesetzes erwähnt wird (liegende Erbschaften, Vermögensgemeinschaften usw.).

Da dieses 720-Modell eine Verpflichtung aus früheren Jahren darstellt, müssen Sie nach der Einreichung der ersten Rechnung in aufeinanderfolgenden Jahren nur noch melden, wenn es eine Erhöhung von mehr als 20.000 Euro im Vergleich zur letzten Rechnung gab.

Die Meldepflichten an die Steuerbehörde erstrecken sich auf diejenigen, die gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2 von Artikel 4 des Gesetzes 10/2010 vom 28. April über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als „reale Eigentümer“ gelten.

Was sollte man beim 720-Modell angeben?

  • Sie sollten Informationen über Konten im Ausland angeben, die bei Unternehmen eröffnet wurden, die Bank- oder Kredittransaktionen durchführen, deren Eigentümer oder Begünstigte sie sind oder in denen sie als berechtigt erscheinen, eine andere Form von Macht zu besitzen.
  • Sie sollten außerdem Informationen über alle Wertpapiere, Vermögenswerte, Aktien oder Rechte angeben, die ein soziales Kapital, Eigenkapital oder Eigentum an allen Arten von Unternehmen repräsentieren, oder über die Abtretung Ihres eigenen Kapitals an Dritte, dessen Eigentümer sind und im Ausland eingezahlt oder im Ausland ansässig sind, sowie über Lebens- oder Invaliditätsversicherungen und die Renten- oder vorübergehende Leistungen, von denen sie als Begünstigte durch die Bereitstellung eines Barkapitals gelten. bewegliches oder unbewegliches Eigentum, das durch im Ausland gegründete Unternehmen abgeschlossen wurde.
  • Informationen über Immobilien und Rechte an unbeweglichem Eigentum im Ausland.

Wann bin ich NICHT verpflichtet, das 720-Modell zu deklarieren?

  • Wenn die Steuerzahler vollständig von der Körperschaftsteuer befreit sind (Staat, öffentliche Einrichtungen …).
  • Wenn der Steuerpflichtige eine Einheit ist, geben die Konten in einer bestimmten Weise an, welche Vermögenswerte bei der Abgabe einer Steuererklärung enthalten sein sollen oder welche nicht.
  • Was die Leistungskonten betrifft: solche, die in Einrichtungen im Ausland eröffnet wurden, die zu Kreditinstituten mit Sitz in Spanien gehören und von Kreditinstituten gemeldet werden müssen, sofern sie gemäß den Vorschriften des Landes, in dem sich die Kreditinstitute befindet, angegeben wurden.

Wann sollten Sie das Modell 720 präsentieren? – Einreichungsfristen

Die aktuelle Deadline ist vom 1. Januar bis 31. März des Jahres nach dem Haushaltsjahr; Bestätigen Sie stets die aktuellen Jahresdaten auf der Website von Agencia Tributaria.

Wenn ich dieses Formular nicht einreiche, kann ich dann bestraft werden?

Das Nichteinreichen rechtzeitig oder das Einreichen unvollständiger, ungenauer oder falscher Informationen in Fällen, in denen eine Verpflichtung dazu durch elektronische, computerbasierte oder andere telematische Mittel besteht, führt zu sehr schwerwiegenden Sanktionen.

Diese Sanktionen gelten sowohl für Fälle eines absoluten Verstoßes als auch für Fälle von Eingaben außerhalb des festgelegten Zeitraums:

  • Für jedes Datenstück oder jeden Datensatz, der in die Erklärung hätte enthalten sein sollen oder unvollständig, ungenau oder falsch angegeben wurde, wird eine Geldstrafe von 5.000 Euro erhoben, mit mindestens 10.000 Euro.
  • Eine Geldstrafe von 100 Euro für jedes Datenstück oder Datensatz, mindestens 1.500 Euro, wenn die Erklärung nach Ablauf der Frist ohne vorherigen Antrag der Steuerverwaltung eingereicht wurde.

Wenn Sie das 720-Formular nicht einreichen und das Finanzministerium zusätzlich zu der vorherigen Geldstrafe die nicht deklarierten Vermögenswerte im Ausland entdeckt, müssen Sie Folgendes beachten:

  • Für natürliche Personen gilt der Besitz eines Vermögenswerts oder Rechts in einem nicht deklarierten fremden Land als ungerechtfertigter Kapitalgewinn. Dies wird in die allgemeine steuerpflichtige Basis seines Einkommens integriert, aus der ältesten unter den nicht vorgeschriebenen Einkommen, die der Regularisierung anfällig sind.
  • Für juristische Personen wird es als nicht deklariertes Einkommen betrachtet, das der Körperschaftsteuer des ältesten Steuerzeitraums unter den nicht vorgeschriebenen Einkünften berechnet wird, die regularisiert werden können.

Das Gesetz sieht außerdem eine spezifische Sanktion von 150 % der Quote vor, die sich aus der Regulierung ungerechtfertigter Kapitalgewinne (sowohl persönliche als auch geschäftliche) ergeben und Verstöße im Zusammenhang mit der Pflicht zur Meldung von Vermögenswerten und Rechten im Ausland verursachen.

Die Verpflichtung, das Modell 720 einzureichen, wird jedoch nicht angefochten.

Hast du Angst vor all dem Papierkram und den möglichen Sanktionen? Bei Fuster & Associates helfen wir Ihnen, diese Berichtslast zu verringern und sicherzustellen, dass Sie auf der richtigen Seite des Steuerbeamten bleiben.

Unser Team spezialisierter Immobilienanwälte hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastungen zu minimieren und alle Anforderungen des spanischen Finanzministeriums zu erfüllen. Noch weitere Fragen?

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Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

 

Wir möchten Ihnen helfen, alle rechtlichen Komplexitäten zu navigieren, die mit Ihrem Hauskauf in Spanien einhergehen, aber dieser Artikel ist juristische Information und sollte nicht als Rechtsberatung verstanden werden.

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