Verkaufsübertragungen
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Alles, was Sie über Verkaufsübertragungen in Spanien wissen müssen
Verkaufsübertragungen in Spanien n Spain
Der Verkauf einer Immobilie in Spanien ist mit einer Reihe von rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen verbunden, die ohne die richtige Anleitung komplex sein können. Der Verkaufsübertragungsservice ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Prozess in Übereinstimmung mit dem spanischen Recht auf sichere, effiziente und problemlose Weise durchgeführt wird.
Bei Fuster & Associates bieten wir einen umfassenden Rechtsberatungs- und Verwaltungsservice für Immobilieneigentümer, die ihr Haus in Spanien verkaufen möchten. Unser Rechtsteam kümmert sich um den gesamten Prozess: von der Dokumentenprüfung und Vertragserstellung über die notarielle Unterzeichnung bis hin zur Steuerabrechnung nach dem Verkauf.
Was ist Sales Conveyancing?
Die Verkaufsübertragung ist der rechtliche Prozess der Übertragung des Eigentums an Immobilien vom Verkäufer auf den Käufer.
Es umfasst die Prüfung von Rechtsdokumenten, die Vorbereitung des Kaufvertrags und die Unterstützung bei der notariellen Unterzeichnung. Dieser Service stellt sicher, dass alle Parteien die spanischen Vorschriften einhalten und schützt die Interessen des Verkäufers.
Wer braucht Sales Conveyancing?
Dieser Service ist unerlässlich für:
- Ausländische Immobilieneigentümer (Gebietsansässige oder Nicht-Gebietsansässige)
- Verkäufer, die während des Verkaufs nicht physisch in Spanien anwesend sein können
- Immobilienbesitzer mit ausstehenden Hypotheken oder Unterlagen, die aktualisiert werden müssen
Europäische und außereuropäische Mandanten, Gebietsansässige und Gebietsfremde gleichermaßen, sollten sich rechtlich beraten lassen, um kostspielige Fehler im Prozess zu vermeiden.
Anforderungen und notwendige Unterlagen
Um den Verkauf abzuschließen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Vollmacht
Eigentumsurkunden (Escritura)
Energieausweis (EPC / CEE)
NIE (Ausländeridentifikationsnummer)
Kopien von Reisepässen
Lizenz für den Ersterwerb
Letzter IBI-Beleg (Council Tax)
Nachweis, dass Sie mit den Community-Gebühren auf dem neuesten Stand sind
Aktuelle Stromrechnungen (Wasser, Strom, Gas)
Nachweis über eine allfällige Vorauszahlung des Käufers
Angaben zu allfälligen Renovationen oder Bauarbeiten an der Immobilie
Verkaufsübertragungsprozess Schritt für Schritt
1. Überprüfung von Dokumenten
Wir überprüfen das rechtliche Eigentum an der Immobilie und stellen sicher, dass alle erforderlichen Dokumente in Ordnung sind.
2. Vertragsgestaltung und -verhandlung
Es wird ein Kaufvertrag erstellt und seine Bedingungen mit dem Anwalt des Käufers ausgehandelt.
3. Notartermin
Am Fertigstellungstermin begleiten wir Sie entweder oder vertreten Sie durch eine Vollmacht. Ein Bankscheck wird übergeben und die Schlüssel werden an den Käufer übergeben.
4. Stornierung der Hypothek (falls zutreffend)
Wir kümmern uns um die Kündigung einer bestehenden Hypothek, die an die Immobilie gebunden ist.
5. Endgültige Aufschlüsselung und Überweisung
Vor der Fertigstellung erhalten Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten, in der der Betrag aufgeführt ist, den Sie nach Steuern und Gebühren erhalten.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Keine gültige Vollmacht haben
Einreichen unvollständiger oder veralteter Dokumente
Nichtzahlung von Gemeinschaftsgebühren oder Stromrechnungen
Übersehen von Nachverkaufssteuern, wie z. B. Municipal Plusvalía oder Kapitalertragssteuer
Mit Fuster & Associates werden diese Risiken minimiert und der Verkauf professionell und sicher abgewickelt.
Vorteile der professionellen Beratung durch Fuster & Associates
Sorgenfreiheit mit Experten für spanisches Immobilienrecht
Klare Kommunikation in Ihrer Sprache
Vollständiges Prozessmanagement, auch wenn Sie nicht in Spanien sind
Abwicklung der Rückerstattung von 3 % Steuereinbehalt (falls zutreffend)
Sicherstellung der Einhaltung aller steuerlichen Pflichten von Gebietsfremden
Lassen Sie uns den Prozess für Sie erledigen!
Bei Fuster & Associates verfügen wir über ein Team von Einwanderungsexperten mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung der spanischen Einkommensteuererklärung. Wir wissen, wie man häufige Fehler bei der Einreichung von Dokumenten vermeidet und sicherstellt, dass jeder Antrag alle notwendigen Anforderungen erfüllt, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Von der Dokumentensammlung bis zur Einlegung von Einsprüchen im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien stressfrei genießen können.
Wenn Sie planen, sich in Spanien in Gebieten wie San Juan de los Terreros, Pulpí, Los Alcázares, La Zenia, Teulada und Finestrat niederzulassen, verfügt unser Unternehmen über strategisch günstig gelegene Büros, um Ihnen einen persönlichen und engen Service zu bieten. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der konsularischen und administrativen Verfahren, die für jede Region spezifisch sind, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewährleisten.
Bei Fuster & Associates unterstützt Sie unser Team von Einwanderungsspezialisten in jeder Phase des Prozesses, um eine erfolgreiche Bewerbung zu garantieren. Von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Bearbeitung von Einsprüchen kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien beruhigt beginnen können.
Kontaktieren Sie uns noch heute und beginnen Sie Ihr neues Leben in Spanien mit all der rechtlichen Ruhe, die Sie brauchen.
FAQS
Häufig gestellte Fragen
Kann ich verkaufen, ohne in Spanien zu sein?
Ja. Sie müssen uns nur eine Vollmacht erteilen, damit wir Sie während des gesamten Prozesses vertreten können.
Welche Steuern muss ich nach dem Verkauf zahlen?
Der Verkäufer muss die kommunale Plusvalía-Steuer und die Kapitalertragssteuer zahlen. Ein Einbehalt von 3% wird vom Käufer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wir unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Rückforderung dieses Betrags.
Was ist mit Stromrechnungen und Verträgen?
Der Anwalt des Käufers wird die Versorgungsverträge ändern, aber Sie müssen nachweisen, dass alle Rechnungen bezahlt sind. Zur Deckung ausstehender Schulden kann ein Nebenkosteneinbehalt vereinbart werden, der erstattet wird, wenn keine gefunden werden.