Diese Übersetzung ist automatisch und steht noch aus.
Das Urteil des Verfassungsgerichts (VG) hat Artikel 107.4 des konsolidierten Textes des lokalen Sachenrechts für verfassungswidrig erklärt. Dieser Artikel bezieht sich auf die Steuer auf die Wertsteigerung von städtischen Naturlandschaften (bekannt als „kommunaler Kapitalgewinn“). Den ganzen Satz auf Spanisch kannst du hier lesen.
Mit diesem Satz müssen Sie möglicherweise nicht zahlen, wenn der Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Immobilie niedriger ist als die zu zahlende Gebühr.
Nach Ansicht des Verfassungsgerichts gilt diese Steuer als konfiszierend, wenn ihr Betrag höher ist als die Kapitalerhöhung, die nicht nur auf den Verkaufspreis, sondern auch auf alle Kosten für die Durchführung des Verkaufs (Notar, Registrierung usw.) berechnet wird.
Das Gericht betont, dass sich in dem in dieser Verfassungsangelegenheit auftretenden Fall eine Nettodifferenz zwischen dem Erwerbspreis und dem Verrechnungspreis von 3.473,90 Euro manifestiert und dennoch eine Wertsteigerung zugeschrieben wird, die sich aus der Anwendung der Steuervorschriften von 17.800,12 Euro ergibt, wobei eine Gebühr von 3.560,02 Euro zu zahlen ist – höher als die tatsächlich erzielte Erhöhung.
Das Gerichtsorgan ist der Ansicht, dass es bei einem Anstieg des tatsächlichen Wertes für die Übertragung von Grundstücken und einer höheren zu zahlenden Gebühr als dieser Erhöhung zu einer „faktischen Enteignung“ gekommen wäre, die konfiszierbar wäre.
Mit diesem Urteil macht das Verfassungsgericht noch einmal deutlich, dass die Formel zur Berechnung dieser Steuer nicht ausreichend ist und für viele Steuerzahler zu einem Missstand geworden ist.
Nein, nur in bestimmten Fällen. Darüber hinaus könnte die Nichtzahlung der Steuer zu einer gefährlichen Situation führen, die es dem entsprechenden Stadtrat ermöglichen würde, „das Vermögen des Steuerzahlers zu beschlagnahmen“, was typischerweise zur Beschlagnahme Ihrer Gehaltsabrechnung oder Ihres Bankkontos führen könnte
Gerne prüfen wir Ihren Fall und reichen gegebenenfalls den kommunalen Kapitalgewinnanspruch gegen die zuständige Stadtverwaltung ein.
Um den Prozess starten zu können, benötigen wir eine Reihe von Dokumenten, darunter:
– Liquidation oder Selbsteinschätzung des Mehrwertes,
-die Akquisitionsurkunde,
-die Urkunde über die Übertragung des Eigentums.
Wir werden die bestmögliche Option prüfen, um Ihnen zu helfen, Ihre Steuer einzureichen. Das ist es, was wir brauchen werden:
-die Akquisitionsurkunde,
-die Urkunde über die Übertragung des Eigentums.
Unser Prozessexperte José Ignacio Sánchez erklärt: „Unser Ziel ist es, dass Sie Ihr Geld entweder auf administrativem oder gerichtlichem Wege zurückerhalten. Wenn Sie in den letzten vier Jahren ein Haus verkauft, geerbt oder gespendet haben, mit minimalen Verlusten oder Gewinnen, verlangen wir eine 100%ige Rückerstattung des gezahlten Betrages“.
Stehen Sie derzeit vor diesem Problem?
Nehemen Sie kontakt mit Fuster & Associates auf, und wir werden den bestmöglichen Weg finden, um Ihnen zu helfen, das Geld, das Sie für die Kapitalertragsteuer bezahlt haben, einzufordern.
Wir möchten Ihnen helfen, durch alle rechtlichen Komplexitäten zu navigieren, die mit Ihrem Hauskauf in Spanien verbunden sind, aber dieser Artikel ist eine Rechtsinformation und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden.