Vermögensteuererklärung
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Besitzen Sie eine Immobilie in Spanien?
Finden Sie heraus, ob Sie eine Vermögenssteuererklärung einreichen müssen
Der Besitz einer Immobilie in Spanien ist mit steuerlichen Pflichten verbunden – eine davon ist die Vermögenssteuererklärung, insbesondere wenn Ihr Nettovermögen bestimmte Schwellenwerte überschreitet.
Bei Fuster & Associates helfen wir internationalen Immobilienbesitzern, diese Steuer klar, sicher und stressfrei zu bewältigen.
Wie hoch ist die Vermögenssteuererklärung?
Die Vermögenssteuer ist eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen einer Person, einschließlich Immobilien, Bankkonten, Investitionen, Fahrzeuge, Lebensversicherungen und andere in Spanien ansässige Beteiligungen.
Diese Steuer wird mit dem Formular 714 bei der spanischen Steuerbehörde eingereicht und gilt sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde, die bestimmte Vermögensgrenzen überschreiten.
Wer muss eine Vermögenssteuererklärung abgeben?
Spanische Steueransässige
- Muss weltweite Vermögenswerte deklarieren, nicht nur in Spanien.
- In der Regel erforderlich, wenn das Nettovermögen 700.000 € übersteigt, obwohl dieser Schwellenwert je nach Region variieren kann.
Nicht-Residenten (Ausländer mit Vermögen in Spanien)
- Ist nur erforderlich, um in Spanien befindliche Vermögenswerte zu deklarieren.
- Die Hinterlegung ist obligatorisch, wenn das Nettovermögen in Spanien 700.000 € übersteigt.
Wichtig: Der Hauptwohnsitz ist bis zu 300.000 € befreit – aber nur für in Spanien steuerlich Ansässige.
Anforderungen und notwendige Unterlagen
Um Ihre Vermögenssteuererklärung korrekt einzureichen, benötigen Sie:
NIE und Reisepass
Katasterwert und Kaufpreis Ihrer Immobilie
Dokumentation der spanischen Bankkonten
Nachweise über sonstige Vermögenswerte (Fahrzeuge, Versicherungen, Investitionen)
Informationen über Hypotheken oder Schulden, die an Vermögenswerte gebunden sind
Frühere Steuererklärungen, falls zutreffend (Formular 714)
Prozess der Vermögenssteuererklärung
Schritt 1: Bewertung des Steuerprofils
Wir überprüfen Ihren steuerlichen Wohnsitz und schätzen Ihr gesamtes Nettovermögen.
Schritt 2: Sammeln von Unterlagen
Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente.
Schritt 3: Steuerberechnung
Wir berechnen Ihr Nettovermögen, beantragen Befreiungen und bereiten das Formular 714 vor.
Schritt 4: Offizielle Einreichung
Wir reichen die Erklärung innerhalb der amtlichen Einreichungsfrist (in der Regel April bis Juni) elektronisch ein.
Schritt 5: Nachbereitung
Wir unterstützen Sie bei allen Anfragen nach der Einreichung oder bei Klarstellungen durch die spanische Steuerbehörde.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Zu den häufigsten Problemen gehören:
- Nichtdeklaration aufgrund mangelnden Bewusstseins
- Falsche Bewertung von Vermögenswerten
- Verpasste verfügbare Ausnahmegenehmigungen
- Verspätete Einreichung
Bei Fuster & Associates beugen wir diesen Fehlern mit unserer spezialisierten Expertise vor, die jedes Jahr Hunderte von internationalen Immobilieneigentümern unterstützt.
Vorteile der professionellen Beratung durch Fuster & Associates
✔ Garantierte Einhaltung des spanischen Steuerrechts
✔ Zeitersparnis und Risikoreduzierung
✔ Rechtliche Optimierung Ihrer Vermögenssteuerpflicht
✔ Support in Ihrer Sprache (Englisch, Niederländisch, Französisch, Polnisch...)
✔ Laufende rechtliche Unterstützung bei Prüfungen oder Bescheiden
Lassen Sie uns den Prozess für Sie erledigen!
Bei Fuster & Associates verfügen wir über ein Team von Einwanderungsexperten mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung der spanischen Einkommensteuererklärung. Wir wissen, wie man häufige Fehler bei der Einreichung von Dokumenten vermeidet und sicherstellt, dass jeder Antrag alle notwendigen Anforderungen erfüllt, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Von der Dokumentensammlung bis zur Einlegung von Einsprüchen im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien stressfrei genießen können.
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FAQS
Häufig gestellte Fragen
In welcher Form wird die Vermögenssteuer erhoben?
Das Formular 714 wird verwendet, um die jährliche Vermögenssteuererklärung einzureichen.
Wann sollte ich die Vermögenssteuererklärung einreichen?
In der Regel zwischen April und Juni, gegebenenfalls zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung.
Muss ich einen Antrag stellen, wenn ich nur eine kleine Immobilie in Spanien besitze?
Das hängt von Ihrem Gesamtvermögen ab. Wenn Ihr Nettovermögen in Spanien 700.000 € übersteigt, kann eine Einreichung erforderlich sein.
Kann ich aus dem Ausland einreichen?
Ja, der Prozess kann online oder über einen Fiskalvertreter wie Fuster & Associates abgeschlossen werden.
Muss ich Vermögenssteuer zahlen, wenn ich nicht in Spanien lebe?
Ja, wenn Ihr spanisches Vermögen die geltenden Schwellenwerte überschreitet.