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Deklaration von Waren und Vermögenswerten im Ausland: Was jeder spanische Steueransässige wissen sollte
Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und Konten, Immobilien oder Investitionen im Ausland halten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Waren und Vermögenswerte im Ausland bei den spanischen Steuerbehörden zu deklarieren.
Bei Fuster & Associates helfen wir Ihnen, dieser Verpflichtung durch das Formular 720 nachzukommen, Strafen zu vermeiden und volle Transparenz nach spanischem Steuerrecht zu gewährleisten.
Was ist die Deklaration von Waren und Vermögenswerten im Ausland?
Die Deklaration von Waren und Vermögenswerten im Ausland ist eine Meldepflicht für spanische Steueransässige, die Vermögenswerte besitzen, die sich außerhalb Spaniens befinden. Es wird über das Formular 720 eingereicht und ist zwar nicht mit einer unmittelbaren Besteuerung verbunden, aber eine obligatorische Offenlegung für die steuerliche Transparenz.
Zu den zu meldenden Gütern und Vermögenswerten gehören:
- Ausländische Bankkonten
- Immobilien außerhalb Spaniens
- Aktien, Fonds oder Lebensversicherungen
- Alle anderen ausländischen Rechte, Einkünfte oder Vermögenswerte mit wirtschaftlichem Wert
Wer ist verpflichtet, Waren und Vermögenswerte im Ausland zu deklarieren?
Spanische Steueransässige
Sie müssen das Formular 720 einreichen, wenn der Gesamtwert Ihres Auslandsvermögens 50.000 € in einer der folgenden Kategorien übersteigt: Bankkonten, Wertpapiere/Versicherungen oder Immobilien.
Nichtresident
Nicht steuerlich ansässige Personen sind nicht verpflichtet, das Formular 720 einzureichen, können jedoch je nach ihrem Einkommen oder Vermögen in Spanien andere steuerliche Verpflichtungen haben.
Anforderungen und erforderliche Dokumentation
Um das Formular 720 ordnungsgemäß einzureichen, benötigen Sie:
NIE und Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien
Auszüge ausländischer Bankkonten
Urkunden oder Registrierungsdokumente für ausländische Immobilien
Nachweise über Aktien, Fonds oder Lebensversicherungen
Vermögensbewertungen zum 31. Dezember des Geschäftsjahres
Deklarationsprozess für Waren und Vermögenswerte im Ausland
Schritt 1: Steuerliche Veranlagung
Wir bestätigen, ob Sie zur Einreichung verpflichtet sind und welche Asset-Kategorien relevant sind.
Schritt 2: Sammeln der Dokumentation
Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente im richtigen Format.
Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente im richtigen Format.
Wir berechnen die Vermögenswerte zum Ende des Steuerjahres.
Schritt 4: Einreichen des Formulars 720
Wir reichen Ihre Erklärung elektronisch für Sie ein.
Schritt 5: Laufende Beratung
Wir verfolgen jährlich, falls neue Vermögenswerte erworben werden oder die Werte steigen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Nichteinreichung des Formulars 720 aufgrund mangelnder Kenntnis
- Einreichung nach Ablauf der Frist (was zu Strafen führen kann)
- Meldung falscher Werte oder unvollständiger Dokumentation
- Die Erklärung wird nicht aktualisiert, wenn sich der Wert oder die Anzahl der Vermögenswerte ändert
Mit Fuster & Associates vermeiden Sie diese Fehler dank präziser und personalisierter Steuerberatung.
Vorteile der professionellen Beratung durch Fuster & Associates
✔ Vermeiden Sie empfindliche Bußgelder und Strafen
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Bei Fuster & Associates verfügen wir über ein Team von Einwanderungsexperten mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung der spanischen Einkommensteuererklärung. Wir wissen, wie man häufige Fehler bei der Einreichung von Dokumenten vermeidet und sicherstellt, dass jeder Antrag alle notwendigen Anforderungen erfüllt, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Von der Dokumentensammlung bis zur Einlegung von Einsprüchen im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien stressfrei genießen können.
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FAQS
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Formular 720?
Es handelt sich um eine informative Erklärung für spanische Steueransässige, die Waren und Vermögenswerte im Ausland halten.
Wann wird das Formular 720 eingereicht?
Zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres, das auf das betreffende Geschäftsjahr folgt.
Muss ich jedes Jahr einreichen?
Nur wenn Sie neue Vermögenswerte erwerben oder der Wert bestehender Vermögenswerte um mehr als 20.000 € steigt.
Was passiert, wenn ich es nicht einreiche?
Sie könnten mit erheblichen Strafen rechnen, obwohl die jüngsten EU-Urteile zu einer Verringerung der übermäßigen Geldbußen geführt haben.