Güter Und Vermögenswerte Im Ausland

Deklaration von Waren und Vermögenswerten im Ausland: Was jeder spanische Steueransässige wissen sollte

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und Konten, Immobilien oder Investitionen im Ausland halten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Waren und Vermögenswerte im Ausland bei den spanischen Steuerbehörden zu deklarieren.

Bei Fuster & Associates helfen wir Ihnen, dieser Verpflichtung durch das Formular 720 nachzukommen, Strafen zu vermeiden und volle Transparenz nach spanischem Steuerrecht zu gewährleisten.

Güter Und Vermögenswerte Im Ausland: Inhaltsverzeichnis

Was ist die Deklaration von Waren und Vermögenswerten im Ausland?

Die Deklaration von Waren und Vermögenswerten im Ausland ist eine Meldepflicht für spanische Steueransässige, die Vermögenswerte besitzen, die sich außerhalb Spaniens befinden. Es wird über das Formular 720 eingereicht und ist zwar nicht mit einer unmittelbaren Besteuerung verbunden, aber eine obligatorische Offenlegung für die steuerliche Transparenz.

Zu den zu meldenden Gütern und Vermögenswerten gehören:

  • Ausländische Bankkonten
  • Immobilien außerhalb Spaniens
  • Aktien, Fonds oder Lebensversicherungen
  • Alle anderen ausländischen Rechte, Einkünfte oder Vermögenswerte mit wirtschaftlichem Wert

Wer ist verpflichtet, Waren und Vermögenswerte im Ausland zu deklarieren?

Spanische Steueransässige

Sie müssen das Formular 720 einreichen, wenn der Gesamtwert Ihres Auslandsvermögens 50.000 € in einer der folgenden Kategorien übersteigt: Bankkonten, Wertpapiere/Versicherungen oder Immobilien.

Nichtresident

Nicht steuerlich ansässige Personen sind nicht verpflichtet, das Formular 720 einzureichen, können jedoch je nach ihrem Einkommen oder Vermögen in Spanien andere steuerliche Verpflichtungen haben.

Anforderungen und erforderliche Dokumentation

Um das Formular 720 ordnungsgemäß einzureichen, benötigen Sie:

NIE und Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien

Auszüge ausländischer Bankkonten

Urkunden oder Registrierungsdokumente für ausländische Immobilien

Nachweise über Aktien, Fonds oder Lebensversicherungen

Vermögensbewertungen zum 31. Dezember des Geschäftsjahres

Deklarationsprozess für Waren und Vermögenswerte im Ausland

Schritt 1: Steuerliche Veranlagung

Wir bestätigen, ob Sie zur Einreichung verpflichtet sind und welche Asset-Kategorien relevant sind.

Schritt 2: Sammeln der Dokumentation

Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente im richtigen Format.

Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente im richtigen Format.

Wir berechnen die Vermögenswerte zum Ende des Steuerjahres.

Schritt 4: Einreichen des Formulars 720

Wir reichen Ihre Erklärung elektronisch für Sie ein.

Schritt 5: Laufende Beratung

Wir verfolgen jährlich, falls neue Vermögenswerte erworben werden oder die Werte steigen.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Nichteinreichung des Formulars 720 aufgrund mangelnder Kenntnis
  • Einreichung nach Ablauf der Frist (was zu Strafen führen kann)
  • Meldung falscher Werte oder unvollständiger Dokumentation
  • Die Erklärung wird nicht aktualisiert, wenn sich der Wert oder die Anzahl der Vermögenswerte ändert

Mit Fuster & Associates vermeiden Sie diese Fehler dank präziser und personalisierter Steuerberatung.

Vorteile der professionellen Beratung durch Fuster & Associates

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Bei Fuster & Associates verfügen wir über ein Team von Einwanderungsexperten mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung der spanischen Einkommensteuererklärung. Wir wissen, wie man häufige Fehler bei der Einreichung von Dokumenten vermeidet und sicherstellt, dass jeder Antrag alle notwendigen Anforderungen erfüllt, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Von der Dokumentensammlung bis zur Einlegung von Einsprüchen im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien stressfrei genießen können.

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FAQS

Häufig gestellte Fragen

Es handelt sich um eine informative Erklärung für spanische Steueransässige, die Waren und Vermögenswerte im Ausland halten.

Zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres, das auf das betreffende Geschäftsjahr folgt.

Nur wenn Sie neue Vermögenswerte erwerben oder der Wert bestehender Vermögenswerte um mehr als 20.000 € steigt.

Sie könnten mit erheblichen Strafen rechnen, obwohl die jüngsten EU-Urteile zu einer Verringerung der übermäßigen Geldbußen geführt haben.

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