Erstattung Der 3% Quellensteuer

3% Quellensteuer Rückforderung in Spanien

3% Quellensteuer Rückforderung in Spanien

Fordern Sie zu viel gezahlte Steuern nach dem Verkauf von Immobilien zurück

Wenn Sie als Nichtansässiger eine Immobilie in Spanien verkaufen, werden 3% des Verkaufspreises von den spanischen Steuerbehörden als Teilzahlung für die Kapitalertragssteuer einbehalten. In vielen Fällen haben Verkäufer Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung dieses Betrags.

Bei Fuster & Associates unterstützen wir internationale Immobilienbesitzer dabei, das zurückzubekommen, was ihnen rechtmäßig gehört.

Erstattung Der 3% Quellensteuer: Table of Contents

Was ist die Quellensteuerrückforderung von 3 %?

Der Einbehalt von 3 % ist ein obligatorischer Einbehalt, der angewendet wird, wenn ein Gebietsfremder Immobilien in Spanien verkauft. Sie wird vom Gesamtverkaufspreis einbehalten, um sicherzustellen, dass mögliche Verbindlichkeiten aus der Kapitalertragssteuer abgedeckt sind.

Ist der tatsächliche Gewinn jedoch geringer oder wurde kein Gewinn erzielt, kann der Verkäufer den einbehaltenen Betrag ganz oder teilweise zurückfordern, indem er die entsprechende Steuererklärung (Modelo 211 und Modelo 210) einreicht.

Wer kann die Rückforderung des Quellensteuerabzugs von 3 % beantragen?

Berechtigte Verkäufer

Sie können eine Rückerstattung beantragen, wenn Sie:

  • Ein Nichtansässigersind, der eine spanische Immobilie verkauft hat
  • Der Quellensteuer von 3 % unterworfen waren
  • Einen geringen oder keinen Kapitalgewinn erzielt haben
  • Den Rückforderungsantraginnerhalb der gesetzlichen Frist einreichen

Dieses Verfahren steht EU- und Nicht-EU-Bürgern unabhängig vom Wohnsitzland zur Verfügung, sofern ordnungsgemäße Unterlagen eingereicht werden.

Anforderungen und notwendige Unterlagen

Um die Rückforderung von 3 % einzureichen, benötigen Sie:

Kopie der Eigentumsurkunde (Escritura) des Verkaufs

Nachweis über die 3%ige Einbehaltungszahlung (Modelo 211)

NIE und Passkopie

Kaufurkunden für die Berechnung des Kapitalgewinns

Nachweis der Kosten (Notar, Maklergebühren, Sanierungen)

Europäisches Bankkontozertifikat (für die Rückerstattung der Kaution)

3% Quellensteuer-Rückforderungsprozess

1. Sammeln Sie Dokumente im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf

2. Berechnen Sie die tatsächlichen Kapitalgewinne oder Kapitalverluste

3.Bereiten Sie Modelo 210 vor und reichen Sie es ein, um den Gewinn zu deklarieren

4. Fügen Sie Modelo 211 bei, um den Einbehalt und alle anderen Kosten aus Kauf und Verkauf nachzuweisen

5. Reichen Sie alle Formulare bei der spanischen Steuerbehörde ein

6. Warten Sie auf eine Rückerstattung – in der Regel innerhalb von 6–12 Monaten

Wir überwachen Fristen, erstellen und reichen alle Formulare ein und kommunizieren in Ihrem Auftrag mit dem Finanzamt.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Versäumung der Rückforderungsfrist
  • Versäumnis, den Gewinn ordnungsgemäß zu deklarieren
  • Nicht die richtige Bankverbindung angegeben
  • Unter der Annahme, dass die Rückerstattung automatisch erfolgt

Bei Fuster & Associates stellen wir sicher, dass die Rückforderung korrekt eingereicht wird, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche und rechtzeitige Rückerstattung zu maximieren.

Vorteile der professionellen Beratung durch Fuster & Associates

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Bei Fuster & Associates verfügen wir über ein Team von Einwanderungsexperten mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung der spanischen Einkommensteuererklärung. Wir wissen, wie man häufige Fehler bei der Einreichung von Dokumenten vermeidet und sicherstellt, dass jeder Antrag alle notwendigen Anforderungen erfüllt, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Von der Dokumentensammlung bis zur Einlegung von Einsprüchen im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien stressfrei genießen können.

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FAQS

Häufig gestellte Fragen

Es hängt vom erzielten Kapitalgewinn ab. Wurde kein Gewinn erzielt, kann der volle Betrag zurückgefordert werden.

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Rückforderung der gesamten 3 %, wenn der Verkauf zu einem Verlust geführt hat.

In der Regel 6 bis 12 Monate, kann aber je nach Finanzamt und Vollständigkeit der Dokumentation variieren.

Nein, die Rückerstattung wird auf ein beliebiges Konto einer europäischen Bank eingezahlt, wobei ein ordnungsgemäßes Zertifikat der Bank mit vollständigem Namen und IBAN-Nummer vorgelegt wird.

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