Erbschafts- Und Schenkungssteuer

Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien

Professionelle Steuerberatungsdienste

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine grundlegende Verpflichtung für Personen, die in Spanien Vermögenswerte oder Rechte durch Erbschaft oder Schenkung erhalten. Eine fachkundige Beratung gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften, verbessert die steuerliche Effizienz und vermeidet Strafen.

Unter Fuster & Associatesbieten wir umfassende Unterstützung für internationale Kunden mit einem persönlichen Ansatz.

Erbschafts- Und Schenkungssteuer: Inhaltsverzeichnis

Was ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Diese Steuer wird auf die Übertragung von Vermögenswerten erhoben, entweder durch Tod (Erbschaft) oder durch Schenkung. Es handelt sich um eine regionale Steuer, d. h. die Vorschriften sind je nach autonomer Gemeinschaft unterschiedlich. Eine ordnungsgemäße Verwaltung hilft, Probleme zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Trotz der Tatsache, dass die Formulare für nicht ansässige Bürger vollständig sind und beim nationalen Finanzamt eingereicht werden müssen, gelten immer die regionalen Vorschriften, um die Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

Wer ist zur Zahlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer verpflichtet?

Gebietsansässige und Gebietsfremde

Sowohl in Spanien Ansässige als auch Nichtansässige müssen die Steuer zahlen, wenn sie in Spanien Vermögen erhalten, unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft.

Spezifische Profile von internationalen Kunden

  • Immobilienbesitzer in Spanien.
  • Begünstigte von spanischen Nachlässen.
  • Empfänger von in Spanien befindlichen beweglichen Sachen oder Rechten.

Anforderungen und erforderliche Unterlagen

Sterbeurkunde

Testament oder Erbenerklärung

Öffentliche Urkunden über durch Erbschaft oder Schenkung erhaltene Vermögenswerte

Ausweis- und Aufenthaltsdokumente

Offizielle Bewertungen von Vermögenswerten oder Valor de Referencia, die von der Regierung angegeben werden

Gegebenenfalls Nachweise über frühere Zahlungen oder Vorschüsse.

Erbschafts- und Schenkungssteuerverfahren

1. Erforderliche Dokumente sammeln

2. Den Wert des Vermögens bestimmen

3. Einreichen der Steuererklärung

4. Zahlung innerhalb von 6 Monaten (Verlängerung möglich)

5. Archivierung von Bestätigungen und Belegen

Häufige Fehler und wie wir sie vermeiden

  • Einreichung nach Ablauf der Frist.
  • Nicht alle Vermögenswerte deklarieren.
  • Fehlende regionale Kürzungen.
  • Falsche Bewertung der Vermögenswerte.

Wir helfen Ihnen dabei, diese häufigen Fallstricke zu vermeiden und eine korrekte Anmeldung zu gewährleisten.

Vorteile der Professionellen Beratung durch Fuster & Associates

Verbesserte steuerliche Ergebnisse

Geringeres Risiko von Sanktionen

Effiziente Abwicklung des Prozesses

Hilfe bei Einsprüchen, falls erforderlich

Lassen Sie uns den Prozess für Sie erledigen!

Bei Fuster & Associates verfügen wir über ein Team von Einwanderungsexperten mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung der spanischen Einkommensteuererklärung. Wir wissen, wie man häufige Fehler bei der Einreichung von Dokumenten vermeidet und sicherstellt, dass jeder Antrag alle notwendigen Anforderungen erfüllt, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Von der Dokumentensammlung bis zur Einlegung von Einsprüchen im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien stressfrei genießen können.

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Bei Fuster & Associates unterstützt Sie unser Team von Einwanderungsspezialisten in jeder Phase des Prozesses, um eine erfolgreiche Bewerbung zu garantieren. Von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Bearbeitung von Einsprüchen kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien beruhigt beginnen können.

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FAQS

Häufig gestellte Fragen

Jeder, der in Spanien Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhält, unabhängig davon, ob er dort ansässig ist oder nicht.

In der Regel 6 Monate ab dem Todes- oder Schenkungsdatum. Verlängerungen sind auf Anfrage möglich.

Ja, je nach Ihrer Beziehung (direkte Familie) zum Verstorbenen und der betreffenden Region.

Bei Zahlungsverzug können Zuschläge, Bußgelder und Zinsen anfallen.

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