Einkommensteuererklärung

Alles, was Sie über die spanische Einkommensteuererklärung wissen müssen

Einkommensteuererklärung (IRPF und IRNR) in Spanien

Der Besitz einer Immobilie in Spanien ist mit wichtigen steuerlichen Verpflichtungen verbunden, einschließlich der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung. Sowohl Gebietsansässige als auch Nichtansässige müssen sich daran halten, und die Nichtbeachtung kann zu Strafen führen.

Bei Fuster & Associates sind wir darauf spezialisiert, internationalen Immobilienbesitzern dabei zu helfen, ihre spanischen Steuererklärungen genau und effizient zu verwalten, damit Sie Ihre Investition in aller Ruhe genießen können.

Einkommensteuererklärung: Inhaltsverzeichnis

Was ist die spanische Einkommensteuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung ist der Prozess, mit dem Sie Ihr Einkommen an die spanische Steuerbehörde melden und die entsprechenden Steuern zahlen.

Die Art der Erklärung, die Sie einreichen müssen – und die Einkünfte, die deklariert werden müssen – hängen jedoch vollständig von Ihrem steuerlichen Wohnsitzstatus ab:

  • Für Steueransässige: Dies ist als IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) bekannt. Einwohner Spaniens sind verpflichtet, ihr weltweites Einkommen – einschließlich Gehälter, Renten, Anlagerenditen, Mieteinnahmen und mehr – zu deklarieren, unabhängig davon, woher das Einkommen stammt.
  • Für Nicht-Residenten: Diese wird als IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) bezeichnet. Wenn Sie nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, aber hier Immobilien besitzen, müssen Sie diese Steuer einreichen. Sie gilt im Allgemeinen für:
    • Fiktive Einkünfte aus der persönlichen Nutzung der Immobilie oder
    • Tatsächliche Mieteinnahmen, die erzielt werden, wenn die Immobilie vermietet wird.

Das spanische Steuerjahr folgt dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Einwohner verwenden häufig ein digitales Zertifikat (certificado digital), um ihre Steuererklärung online über die offizielle Plattform der Steuerbehörde einzureichen.

Wer ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben?

Das Verständnis Ihres Aufenthaltsstatus ist der erste und wichtigste Schritt. Unser Team von Fuster & Associates kann Ihnen helfen, dies mit Sicherheit zu bestimmen.

Steueransässige in Spanien

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie verbringen mehr als 183 Tage pro Jahr auf spanischem Territorium.
  • Der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit oder Ihrer wirtschaftlichen Interessen befindet sich in Spanien.
  • Ihr nicht rechtlich getrennter Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien.

Steueransässige sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (europäisch oder nicht-europäisch) verpflichtet, die IRPF-Erklärung auf ihr weltweites Einkommen einzureichen, vorbehaltlich von Doppelbesteuerungsabkommen, um zu vermeiden, dass dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird.

Nicht ansässige Immobilienbesitzer (EU- und Nicht-EU-Kunden))

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber die Wohnsitzkriterien nicht erfüllen (z. B. wenn Sie sie als Ferienhaus nutzen), sind Sie verpflichtet, die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) einzureichen. Es gibt zwei Hauptszenarien:

  1. Eigentum für den persönlichen Gebrauch: Auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten und keine direkten Einnahmen erzielen, geht das spanische Recht davon aus, dass Sie ein „fiktives Einkommen“ erzielen. Sie müssen das Formular 210 jährlich einreichen und eine Steuer zahlen, die auf dem Katasterwert Ihrer Immobilie basiert.

  2. Vermietete Immobilie: Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie die erzielten Einnahmen deklarieren. Bürger der EU/des EWR können bestimmte Ausgaben abziehen, während Nicht-EU-Bürger (einschließlich Staatsbürger des Vereinigten Königreichs, der USA und Kanadas nach dem Brexit) auf die Bruttomieteinnahmen ohne Abzüge besteuert werden. Diese Steuererklärungen werden vierteljährlich eingereicht.

Erforderliche Informationen und Unterlagen

Damit Fuster & Associates Ihre Steuererklärung effizient verwalten kann, benötigen wir die folgenden Unterlagen:

Ausländeridentifikationsnummer (NIE)

Unerlässlich für jedes steuerliche Verfahren.

Kopie der Eigentumsurkunde (Escritura de Compraventa)

Letzter Eingang der Grundsteuer (IBI)

Er enthält den Katasterwert, der für die Berechnung benötigt wird.

Ihre spanische Bankverbindung

Wenn Sie Einwohner sind

Angaben zu Ihrem weltweiten Einkommen (Rentenbescheinigungen, Kontoauszüge, Kapitalerträge usw.).

Wenn Sie die Immobilie vermieten

Aufzeichnungen über Mieteinnahmen und Einnahmen für abzugsfähige Ausgaben (nur für EU-/EWR-Bürger).

Der Prozess der Steuererklärung und die Fristen

Voraussetzungen für das nicht lukrative Visum

Unser Prozess ist so gestaltet, dass er für Sie einfach und transparent ist.

1. Erstberatung und Dokumentensammlung

Wir erklären Ihnen Ihre Situation und fordern die notwendigen Unterlagen an.

2. Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit

Wir analysieren Ihren Fall, um zu bestätigen, ob Sie als Gebietsansässiger (IRPF) oder Nichtansässiger (IRNR) eine Anmeldung einreichen sollten.

3. Steuerberechnung und -optimierung

Wir berechnen die fällige Steuer und wenden alle berechtigten Abzüge und Steuervorteile an, um Ihre Steuerschuld zu minimieren.

4. Vorbereitung und Einreichung des Formulars

Wir füllen das entsprechende Formular Form 100 für IRPF, Form 210 für IRNR) aus und reichen es elektronisch bei der Steuerbehörde ein.

5. Bestätigung und Nachweis der Einreichung

Wir senden Ihnen den Einreichungsbeleg und eine Zusammenfassung des Ergebnisses (zu zahlende Steuern oder zu erhaltende Erstattungen).

Wichtige Fristen, die Sie sich merken sollten

IRPF-Rückkehr (Einwohner)

In der Regel von Anfang April bis zum 30. Juni des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt.

IRNR-Rendite (Gebietsfremde - fiktives Einkommen)

Während des gesamten Kalenderjahres, das auf das Steuerjahr folgt (d. h. die Steuererklärung 2024 wird vor dem 31. Dezember 2025 eingereicht).

IRNR-Rendite (Gebietsfremde - Mieteinnahmen)

Diese Erklärungen werden jährlich eingereicht, mit einer Frist bis zum 20. Januar des Jahres, das auf den Mietzeitraum folgt.

Briefing-Note: Ändern Sie die vierteljährliche Gruppierung im Falle eines Leasings auf jährlich

Benachrichtigung über die Abgabe von Erklärungen für das Formular 210, die den ab 2024 erzielten Einkünften aus der Vermietung von Immobilien entsprechen.

Für Rückstellungen ab 2024 und in Bezug auf Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien ändert sich der Gruppierungszeitraum von VIERTELJÄHRLICH auf JÄHRLICH, in diesem Fall beträgt die Frist für die Vorlage und Auszahlung die ersten zwanzig Kalendertage des Monats Januar des Jahres, das auf die Rückstellung folgt.

Zum Beispiel:

  1. Wenn Sie die Gruppierungsanforderungen erfüllen und sich dafür entscheiden, die im Jahr 2024 aufgelaufenen Einkünfte jährlich zu gruppieren, beträgt die Frist für die Einreichung und Auszahlung des Formulars 210 die ersten zwanzig Tage des Januars 2025 (in diesem Fall, wenn Sie die Zahlung auch per Lastschrift abbuchen möchten, ist die Frist für die elektronische Einreichung vom 1. bis 15. Januar).
  2. Wenn Sie sich nicht für eine jährliche Gruppierung entscheiden, müssen Sie jede Einkommensrückstellung separat deklarieren (d. h. bei Fälligkeit oder am Erhebungsdatum, wenn es früher liegt), und in diesem Fall beträgt die Frist für die Einreichung und Auszahlung des Formulars 210 die ersten zwanzig Kalendertage der Monate April, Juli, Oktober und Januar. bezogen auf Einkünfte, deren Entstehungszeitpunkt im entsprechenden vorangegangenen Kalenderquartal enthalten ist. Wenn der Leasingbetrag beispielsweise monatlich eingegangen ist, müssen Sie drei Formulare 210 (eines für jede monatliche Zahlung) einreichen und den entsprechenden Betrag zwischen dem 1. und 20. April 2024 zahlen. Wenn Sie in diesem Fall auch per Lastschrift bezahlen möchten, gelten folgende Fristen für die elektronische Abgabe des Selbstauskunftsformulars 210: vom 1. April bis zum 15. April, Juli, Oktober oder Januar.

Verordnungen: Artikel 2 und 5 der Verordnung EHA/3316/2010 vom 17. Dezember, mit der unter anderem das Selbstveranlagungsformular 210 der Einkommensteuer für Nichtansässige genehmigt wird.

Informationsquelle: AEAT Tax Agency: Informationspapier: Änderung der vierteljährlichen Gruppierung in jährlich im Falle von Leasing

Häufige Fehler und wie wir sie vermeiden

Viele internationale Immobilienbesitzer machen Fehler, die Bußgelder und Zuschläge nach sich ziehen können.

Häufiger Fehler Die Lösung von Fuster & Associates
Versäumnis, eine Steuererklärung einzureichen, aufgrund mangelnden Bewusstseins, insbesondere der IRNR für angenommenes Einkommen. Wir informieren Sie proaktiv über Ihre Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt des Kaufs Ihrer Immobilie.
Falsche Bestimmung des Aufenthaltsstatus, was zur Abgabe einer falschen Steuererklärung führt. Wir führen eine detaillierte Analyse Ihrer persönlichen Situation durch, um eine korrekte steuerliche Einordnung zu gewährleisten.
Wenn Sie das weltweite Einkommen nicht als steuerlich ansässig deklarieren, was zu empfindlichen Strafen führen kann. Wir beraten Sie zu Doppelbesteuerungsabkommen und helfen Ihnen, alle Ihre Einkünfte korrekt zu erfassen und zu deklarieren.
Fehler bei der Steuerberechnung oder Nichtanwendung der korrekten Abzüge. Unser Expertenteam maximiert Ihre Steuerersparnisse, indem es die geltende Gesetzgebung und alle möglichen Freibeträge anwendet.
Fehlende Abgabefristen. Wir verwalten Ihren Steuerkalender, um Ihre Steuern immer rechtzeitig einzureichen und jegliche Art von Zuschlägen zu vermeiden.

Vorteile der professionellen Beratung durch Fuster & Associates

Seelenfrieden

Überlassen Sie komplexe Steuerbürokratie den Experten und vermeiden Sie Stress und Sorgen.

Sparen Sie Geld

Wir sorgen dafür, dass Sie keinen Cent mehr als nötig bezahlen, und optimieren Ihre Steuererklärung, um maximale Einsparungen zu erzielen.

Sicherheit und Compliance

Wir garantieren, dass Ihre Steuern korrekt und rechtzeitig eingereicht werden, um das Risiko von Bußgeldern und Strafen durch das Finanzamt zu vermeiden.

Klare Kommunikation

Wir unterstützen Sie in Ihrer Sprache und erklären komplexe Steuerkonzepte auf einfache und direkte Weise.

Umfassende Beratung

Als Ihr vertrauenswürdiger Berater in Spanien bieten wir einen Service, der über die reine Steuererklärung hinausgeht und alle Ihre rechtlichen und steuerlichen Bedürfnisse abdeckt.

Lassen Sie uns den Prozess für Sie erledigen!

Bei Fuster & Associates verfügen wir über ein Team von Einwanderungsexperten mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung der spanischen Einkommensteuererklärung. Wir wissen, wie man häufige Fehler bei der Einreichung von Dokumenten vermeidet und sicherstellt, dass jeder Antrag alle notwendigen Anforderungen erfüllt, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Von der Dokumentensammlung bis zur Einlegung von Einsprüchen im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien stressfrei genießen können.

Wenn Sie planen, sich in Spanien in Gebieten wie San Juan de los Terreros, Pulpí, Los Alcázares, La Zenia, Teulada und Finestrat niederzulassen, verfügt unser Unternehmen über strategisch günstig gelegene Büros, um Ihnen einen persönlichen und engen Service zu bieten. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der konsularischen und administrativen Verfahren, die für jede Region spezifisch sind, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewährleisten.

Bei Fuster & Associates unterstützt Sie unser Team von Einwanderungsspezialisten in jeder Phase des Prozesses, um eine erfolgreiche Bewerbung zu garantieren. Von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Bearbeitung von Einsprüchen kümmern wir uns um alles, damit Sie Ihr neues Leben in Spanien beruhigt beginnen können.

✉️ Kontaktieren Sie uns noch heute und beginnen Sie Ihr neues Leben in Spanien mit all der rechtlichen Ruhe, die Sie brauchen.

FAQS

Häufig gestellte Fragen

Ja, das ist obligatorisch. Nicht-Residenten müssen ihre Immobilie jährlich (IRNR) deklarieren, auch wenn sie nicht vermietet ist.

IRPF ist für Gebietsansässige (wird auf das weltweite Einkommen besteuert). IRNR ist für Nichtansässige (wird nur auf spanisches Einkommen besteuert).

Nein. Einwohner von außerhalb der EU/des EWR (einschließlich des Vereinigten Königreichs) können keine Ausgaben abziehen und werden auf das Bruttoeinkommen besteuert.

Sie riskieren Inspektionen durch das Finanzamt mit Bußgeldern, Zuschlägen und Verzugszinsen.

Vor allem, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen oder wenn Ihr wirtschaftliches Hauptinteresse hier liegt. Wir können Ihren Fall analysieren.
Ja, insbesondere für Nicht-Residenten. Unser Team verwaltet den gesamten Prozess aus der Ferne.

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