Visum für Digitale Nomaden Spanien

Alles, was Sie über Remote-Arbeit in Spanien wissen müssen

Visum für Digitale Nomaden in Spanien

Der technologische Fortschritt hat die Art und Weise, wie wir arbeiten, verändert und ermöglicht es Fachleuten aus verschiedenen Branchen, ihre Arbeit aus der Ferne zu erledigen. Von Softwareentwicklern und Designern bis hin zu Beratern und digitalen Vermarktern ist Remote-Arbeit kein Privileg mehr, sondern eine gängige Praxis.

In Anbetracht dieses Wandels hat sich die Einwanderungspolitik weiterentwickelt, um Fachkräften entgegenzukommen, die in Spanien leben möchten, während sie weiterhin für Unternehmen oder Kunden im Ausland arbeiten. Unabhängig davon, ob sie bei einem ausländischen Unternehmen angestellt sind oder als Freiberufler arbeiten, können Remote-Mitarbeiter jetzt ein Visum für digitale Nomaden erhalten, das es ihnen ermöglicht, sich legal in Spanien aufzuhalten und gleichzeitig ihre internationalen beruflichen Verpflichtungen aufrechtzuerhalten.

Visum für Digitale Nomaden Spanien: Table of Contents

Was ist das Visum für Digitale Nomaden?

Das Visum für digitale Nomaden ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger, die in Spanien leben möchten, während sie aus der Ferne für ein ausländisches Unternehmen oder als Selbstständige mit internationalen Kunden arbeiten. Dieses Visum ermöglicht die Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums und ermöglicht es den Antragstellern, ihren Ehepartner und ihre Kinder in denselben Antrag einzubeziehen

 

Nomaden-Visum

Wer hat Anspruch auf das Visum für digitale Nomaden?

Arbeitnehmer (abhängig Beschäftigte)

Diejenigen, die für ein ausländisches Unternehmen arbeiten, das Fernarbeit von Spanien aus genehmigt.

Selbstständige

Freiberufler oder Geschäftsinhaber mit internationalen Kunden, die von Spanien aus tätig sein möchten

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Aus dem Herkunftsland

  • Der Antrag wird beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland des Antragstellers eingereicht.
  • Das ausgestellte Visum ist ein Jahr lang gültig.
  • Aus Spanien

  • Der Antrag wird bei der Abteilung Großunternehmen und strategische Gruppen (UGE-CE) eingereicht, sofern sich der Antragsteller legal in Spanien aufhält (mit einem Visum oder innerhalb des zulässigen Aufenthalts von 90 Tagen).
  • Es wird eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis erteilt, die um weitere zwei Jahre verlängert werden kann.
  • Visum für digitale Nomaden Spanien

    Wichtiger Hinweis vor dem Umzug

    • Bewerberinnen und Bewerber müssen über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen oder über eine einschlägige akademische Qualifikation verfügen
    • Um in den Genuss der spanischen Sondersteuerregelung zu kommen, dürfen Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien ansässig gewesen sein.

    Wie ist der Prozess

    So beantragen Sie das Nomadenvisum

    Dieses Visum kann je nach Ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus aus dem Ausland über das spanische Konsulat oder aus Spanien über die Large Business Unit (UGE) beantragt werden.

    1. Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente

    Die Anforderungen variieren leicht, je nachdem, ob es sich bei dem Bewerber um einen Angestellten eines ausländischen Unternehmens oder um einen Selbstständigen handelt.
    Eine detaillierte Aufschlüsselung der erforderlichen Dokumente finden Sie unten.

    2. Reichen Sie Ihre Bewerbung ein

    Reichen Sie den Antrag beim spanischen Konsulat (bei einem Antrag aus dem Ausland) oder bei der UGE-CE (bei einem Antrag aus Spanien) ein.

    3. Bearbeitungszeiten

  • 10 Arbeitstage für konsularische Anträge.
  • 20 Arbeitstage für Anträge über die UGE-CE ​
  • 4. Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

  • Bei einem Antrag aus Spanien wird mit der Genehmigung eine erste 2-jährige Aufenthaltserlaubnis erteilt.
  • Bei einer Beantragung aus dem Ausland wird das Visum für ein Jahr ausgestellt.
  • 5. Spanische Sozialversicherung

    Melden Sie sich bei der spanischen Sozialversicherung an (falls zutreffend).

    6. Besorgen Sie sich den Ausländerausweis (TIE)

  • Antragsteller müssen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ankunft in Spanien den Ausländerausweis (TIE) beantragen.
  • Es wird dringend empfohlen, sich steuerlich beraten zu lassen, um das günstigste Steuersystem zu ermitteln.
  • Spanien bietet einen besonderen Steuerrahmen für Telearbeiter, der es ihnen ermöglichen kann, von einem pauschalen Steuersatz von 24 % anstelle einer progressiven Besteuerung zu profitieren. Die Berechtigung hängt jedoch von Faktoren wie dem vorherigen steuerlichen Wohnsitz und dem Gesamteinkommen ab. Die Beratung durch einen Steuerberater kann dazu beitragen, die Steuerverbindlichkeiten zu optimieren und die Einhaltung der spanischen Vorschriften sicherzustellen.

     

    Was sind die Voraussetzungen für ein Nomadenvisum in Spanien?

    Erforderliche Unterlagen

    Für Arbeitnehmer (abhängig Beschäftigte)

  • Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen, das seit mindestens einem Jahr tätig ist.
  • Schreiben des Unternehmens, das die Fernarbeit von Spanien aus genehmigt.
  • Bescheinigung des Unternehmens über die rechtliche Existenz und Geschäftstätigkeit.
  • Nachweis eines ausreichenden Einkommens: Mindestens 30.240 € pro Jahr zuzüglich 9.500 € pro unterhaltsberechtigtem Angehörigen.
  • Strafregisterauszug der letzten fünf Jahre, legalisiert und übersetzt. Private Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt in Spanien abdeckt. Zahlungsnachweis für das Steuerformular 790 038

  • Für Selbstständige

  • Vertrag mit mindestens einem internationalen Kunden oder Nachweis über Einkünfte von ausländischen Kunden.
  • Nachweise über die internationale Geschäftstätigkeit, wie z. B. Verträge, Rechnungen oder andere Belege.
  • Nachweis eines ausreichenden Einkommens: Mindestens 30.240 € pro Jahr zuzüglich 9.500 € pro unterhaltsberechtigtem Angehörigen.
  • Anmeldung beim spanischen Sozialversicherungssystem (RETA) oder eine Bescheinigung über den Sozialversicherungsschutz des Heimatlandes (falls ein bilaterales Abkommen besteht).
  • Private Krankenversicherung (sofern nicht bei der spanischen Sozialversicherung registriert).
  • Strafregisterauszug, legalisiert und übersetzt.
  • Zahlungsnachweis für das Steuerformular 790 038

  • Machen Sie es sich mit uns leicht!

    Das Visum für digitale Nomaden ist eine großartige Gelegenheit für Fernarbeiter, die in Spanien leben möchten, während sie für ausländische Unternehmen arbeiten. Das Verständnis der Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie des Bewerbungsprozesses aus dem Ausland oder innerhalb Spaniens ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bewerbung. Mit den richtigen Unterlagen und fachkundiger Rechtsberatung kann die Beantragung dieses Visums schnell und stressfrei erfolgen.

    Bei Fuster & Associates kümmern wir uns um den gesamten Papierkram, damit Sie Ihr Nomadenvisum problemlos beantragen können. Unser erfahrenes Team begleitet Sie Schritt für Schritt und sorgt für einen reibungslosen, schnellen und fehlerfreien Prozess.

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    FAQS

    Häufig gestellte Fragen

    Das Visumverfahren für digitale Nomaden in Spanien kann überwältigend sein, aber wir sind hier, um es Ihnen zu erleichtern. Im Folgenden beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu Berechtigung, Bewerbungsverfahren und wichtigsten Anforderungen.

    Bei Fuster & Associates unterstützen wir Sie nicht nur bei den rechtlichen Formalitäten, sondern bieten auch fachkundige Steuerberatung, um Ihnen bei der Auswahl des günstigsten Steuersystems zu helfen und einen reibungslosen Übergang in Ihr neues Leben in Spanien zu gewährleisten.

    • Mitarbeitende: Nein, sie dürfen nur für das ausländische Unternehmen arbeiten, bei dem sie angestellt sind.
    • Selbstständige: Ja, aber das Einkommen spanischer Kunden darf 20 % des Gesamteinkommens nicht überschreiten.

    Maximal sechs Monate pro Jahr

    Ja, sowohl Ehepartner als auch Kinder dürfen als Arbeitnehmer oder Selbstständige arbeiten.

    • Er kann um zwei weitere Jahre verlängert werden, sofern die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit weiterhin erfüllt sind.
    • Nach fünf Jahren kann der Antragsteller einen Antrag auf Daueraufenthalt in Spanien stellen
    • Auf die ersten 600.000 € des Jahreseinkommens wird ein Einkommensteuersatz von 24 % erhoben.
    • Wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien ansässig war, kann er von einer besonderen Steuerregelung für Gebietsfremde profitieren

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