Visum für die Familienzusammenführung
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Alles, was Sie wissen müssen, um in Spanien zu leben
Was ist das Visum zur Familienzusammenführung in Spanien?
Das Visum zur Familienzusammenführung ermöglicht es Ausländern, die keine Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates sind und sich rechtmäßig in Spanien aufhalten, ihre engsten Familienangehörigen zu sich nach Spanien zu holen. Dieser Prozess fördert die Einheit der Familie und wird durch die spanischen Einwanderungsgesetze geregelt.
Wer kann vom Visum zur Familienzusammenführung profitieren?
Berechtigte Familienmitglieder für das Visum zur Familienzusammenführung
Ehegatte oder eingetragener Partner
Solange es in Spanien keine andere Ehe oder eingetragene Partnerschaft gibt.
Kinder des Zusammenführenden und seines Ehegatten oder Lebenspartners
Einschließlich adoptierter Kinder, Minderjähriger unter 18 Jahren oder Erwachsene mit Behinderungen, die finanziell auf den Wiedervereinigungsverein angewiesen sind.
Eltern (Verwandte in aufsteigender Linie) des Zusammenführenden oder deren Ehegatte/Lebenspartner
Wenn sie über 65 Jahre alt sind, finanziell vom Sponsor abhängig sind und es berechtigte Gründe für sie gibt, in Spanien zu wohnen.
Visum für die Familienzusammenführung
Wichtiger Hinweis vor dem Umzug
Bevor Sie mit dem Prozess beginnen, planen Sie Ihren Zeitplan sorgfältig, denn sobald die Genehmigung zur Familienzusammenführung erteilt wurde, muss das Familienmitglied das Visum innerhalb von zwei Monaten beim spanischen Konsulat beantragen. Andernfalls erlischt die Autorisierung, sodass ein neuer Antrag gestellt werden muss.
Wie ist der Prozess
Antragsverfahren für ein Visum zur Familienzusammenführung
1. Antrag auf Bewilligung zur Familienzusammenführung
Der Einwohner Spaniens muss den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei derEinwanderungsbehörde seines Wohnsitzes einreichen.
Dies kann persönlich nach Vereinbarung oder online über die Mercurio-Plattform,erfolgen, sofern der Antragsteller über ein digitales Zertifikat verfügt.
2. Bearbeitung und Freigabe
Die Ausländerbehörden haben eine gesetzliche Frist von 45 Tagen, um eine Entscheidung zu treffen.
3. Beantragung eines Visums
Sobald die Genehmigung erteilt wurde, muss das Familienmitglied das Visum innerhalb von zwei Monaten beim spanischen Konsulat in seinem Herkunftsland beantragen.
4. Einreise nach Spanien
Sobald das Visum genehmigt wurde, muss das Familienmitglied innerhalb von drei Monaten nach Spanien einreisen.
5. Beantragung eines Ausländerausweises (TIE):
Innerhalb eines Monats nach der Ankunft muss das Familienmitglied die TIE bei der Einwanderungsbehörde oder der Polizeistation beantragen.
6. Verlängerung
Die Aufenthaltserlaubnis, die im Rahmen der Familienzusammenführung erteilt wird, ist befristet und 1 Jahr gültig. Sie muss vor Ablauf erneuert werden.
Was sind die Voraussetzungen
Um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, müssen sowohl der Zusammenführende (in Spanien ansässig) als auch das Familienmitglied, das zusammengeführt wird, bestimmte Anforderungen erfüllen.
Anforderungen des Sponsors (Einwohner Spaniens)
Kein Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz
Dieses Verfahren gilt nur für Nicht-EU-Bürger. Wenn der Zusammenführende Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist, müssen seine Familienangehörigen einen Antrag nach der Regelung für EU-Familienangehörige stellen, die andere Anforderungen hat.
Rechtmäßiger Wohnsitz in Spanien
Der Rückführer muss sich seit mindestensone year and hold a valid residence permit for at least einem Jahr rechtmäßig in Spanien aufhalten und im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein weiteres Jahr sein. Die Gültigkeit der Genehmigung des zusammengeführten Familienmitglieds verlängert sich bis zum gleichen Ablaufdatum wie die Genehmigung des Familienmitglieds zum Zeitpunkt der Einreise des Familienmitglieds nach Spanien. Mit anderen Worten, wenn die Aufenthaltserlaubnis des Rückzugsberechtigten zum Zeitpunkt der Antragstellung in drei Jahren abläuft, laufen die Aufenthaltserlaubnisse für die zusammengeführten Familienangehörigen am selben Tag ab.
Ausreichende finanzielle Mittel
Sie müssen ein stabiles und ausreichendes Einkommen nachweisen, um die wiedervereinten Familienmitglieder zu unterstützen. Die Mindestanforderung hängt vom IPREM (Public Income Indicator) und der Anzahl der Familienmitglieder ab.
IPREM 2025:
- Monatliches IPREM: 600,00 €
- Jährliches IPREM (12 Zahlungen): 7.200,00€
- Jährliches IPREM (14 Zahlungen): 8.400,00€
Für Familieneinheiten, die aus zwei Mitgliedern (dem Zusammenführenden und dem Zusammengeführten) bestehen, ist ein monatlicher Betrag von 150 % des IPREM erforderlich. Für jedes weitere Mitglied müssen 50 % des IPREM hinzugerechnet werden.
Dieser Betrag kann gekürzt werden, wenn er Minderjährige und unterhaltsberechtigte Personen betrifft, so dass er – auch wenn der vorherige Betrag nicht erreicht wird – als ausreichend angesehen wird, wenn eine stabile Einkommensquelle vorhanden ist, die dem branchenübergreifenden Mindestgehalt entspricht oder darüber liegt.
Adäquater Wohnraum
Sie müssen eine Bescheinigung über die Eignung der Unterkunft vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Unterkunft die erforderlichen Lebensbedingungen für die zusammengeführten Familienmitglieder erfüllt.
Krankenversicherung
Muss über eine öffentliche oder private Krankenversicherung für die Familienmitglieder verfügen, die zusammengeführt werden.
Keine Vorstrafen
Der Rückvereinigte darf weder in Spanien noch in früheren Wohnsitzländern vorbestraft sein. (In der Regel wird dies für die Familienmitglieder nicht verlangt.)
Bei der Zusammenführung der Eltern muss der Zusammenführende folgende Maßnahmen ergreifen:
Anforderungen an Familienmitglieder
Gültiger Reisepass
Muss im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Reisedokuments sein.
Nachweis der familiären Verwandtschaft
Muss amtliche Dokumente vorlegen, die die familiäre Beziehung belegen (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunden).
Die Dokumente müssen mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein und von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Strafregisterauszug
Wenn sie älter als 18 Jahre sind, müssen sie eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie in den letzten fünf Jahren in den Ländern, in denen sie gelebt haben, nicht vorbestraft waren.
Die Dokumente müssen mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein und von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Beantragung des Visums innerhalb der Frist
Sobald die Genehmigung zur Zusammenführung erteilt wurde, muss das Familienmitglied das Visum innerhalb von zwei Monaten beim spanischen Konsulat in seinem Heimatland beantragen.
Formulare und Gebühren für die Familienzusammenführung in Spanien
Formulare und Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis
Formulare und Gebühren für die Beantragung eines Visums
Formulare und Gebühren für den Ausländerausweis (TIE)
Wichtige Hinweise
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FAQS
Häufig gestellte Fragen zur Familienzusammenführung in Spanien
Mit strategisch gelegenen Büros und einem sehr erfahrenen Team garantieren wir eine umfassende Betreuung.
Kann ich mich mit meinem unverheirateten Partner wieder zusammenführen, wenn wir nicht offiziell gemeldet sind?
Ja, aber Sie müssen einen Nachweis über eine stabile und dauerhafte Beziehung erbringen, z. B. einen Nachweis über das Zusammenleben, gemeinsame Bankkonten oder gemeinsame Kinder.
Wie lange dauert der Prozess der Familienzusammenführung?
Der Prozess kann zwischen 4 und 12 Monaten dauern, abhängig von Faktoren wie der Beschaffung der erforderlichen Dokumente und der Arbeitsbelastung der Einwanderungsbehörden.
Können meine zusammengeführten Familienmitglieder in Spanien arbeiten?
Ja, Familienangehörige im erwerbsfähigen Alter können in Spanien arbeiten, ohne dass eine zusätzliche Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Was passiert, wenn sich meine finanzielle Situation nach Erhalt der Wiedervereinigungsgenehmigung ändert?
Es ist wichtig, dass Sie während des gesamten Aufenthalts Ihrer Familienangehörigen in Spanien über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Wesentliche finanzielle Veränderungen könnten zum Entzug ihrer Aufenthaltserlaubnis führen.
Kann ich mich wieder mit meinen Geschwistern oder Cousins treffen?
Das Standardverfahren zur Familienzusammenführung gilt nur für Ehepartner, Partner, Kinder und Eltern. Andere Verwandte, wie Geschwister oder Cousins, können unter außergewöhnlichen Umständen oder aus humanitären Gründen anspruchsberechtigt sein, aber jeder Fall wird individuell beurteilt.