Verständnis der Einkommensteuer (IRNR) für Gebietsfremde auf Immobilienbesitz
Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind und eine Immobilie besitzen – auch wenn sie nicht vermietet und nicht verkauft wird – müssen Sie nach spanischem Steuerrecht ein fiktives Einkommen auf der Grundlage des Katasterwerts Ihrer Immobilie deklarieren und versteuern.
Dieses Konzept überrascht Ausländer oft, da viele Länder keine Steuern nur für den Besitz eines Zweitwohnsitzes erheben. In Spanien handelt es sich jedoch um eine übliche steuerliche Verpflichtung.
Warum besteuert Spanien Immobilienbesitz?
Die spanischen Steuerbehörden gehen davon aus, dass der Besitz einer Immobilie einen wirtschaftlichen Nutzen bringt, auch wenn sie keine aktiven Mieteinnahmen generiert. Diese mutmaßliche Leistung wird als unterstelltes Einkommen („renta imputada“) bezeichnet und muss jährlich über das Einkommensteuersystem für Gebietsfremde (IRNR) erklärt werden.
Kurz gesagt: Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind und eine Immobilie besitzen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und Steuern auf der Grundlage des Wertes der Immobilie zahlen – auch wenn die Immobilie leer steht.
Wichtig ist, dass die Verpflichtung pro Immobilie und pro Eigentümer gilt:
- Hat eine Immobilie zwei Eigentümer, muss jeder Eigentümer seinen Anteil an den kalkulatorischen Einkünften einzeln deklarieren.
- Wenn Sie mehr als eine Immobilie besitzen, müssen Sie für jede Immobilie separat Steuern deklarieren und zahlen.
Wie wird das kalkulatorische Einkommen berechnet?
- Steuerbemessungsgrundlage:
- 1,1 % des Katasterwertes, wenn der Katasterwert in den letzten 10 Jahren geändert wurde.
- 2 % des Katasterwertes, wenn er nicht kürzlich überarbeitet wurde.
- Anwendbare Steuersätze (IRNR 2024):
- 24 % für Nichtansässige von außerhalb der EU, Islands oder Norwegens.
- 19 % für Gebietsfremde, die in der EU, Island oder Norwegen steuerlich ansässig sind.
- Beispiel:
Wenn der Katasterwert Ihrer Immobilie 100.000 € (kürzlich überarbeitet) beträgt, beträgt das kalkulatorische Einkommen 1.100 €.
-
- Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, zahlen Sie 24 % von 1.100 € = 264 €.
- Wenn Sie in der EU, Island oder Norwegen ansässig sind, zahlen Sie 19 % von 1.100 € = 209 €.
Steuerliche Pflichten nach dem Kauf
Der Besitz einer Immobilie in Spanien beinhaltet auch die Erfüllung mehrerer lokaler und nationaler Steuerpflichten:
- Rathaussteuern wie die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles), eine jährliche Grundsteuer, die auf der Grundlage des Katasterwerts berechnet wird.
- Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), die jährlich erklärt werden muss, auch wenn die Immobilie nicht vermietet wird.
Diese Verpflichtungen gelten unabhängig voneinander und müssen korrekt gehandhabt werden, um Strafen oder Probleme mit den spanischen Steuerbehörden zu vermeiden.
Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt
- In dem Glauben, dass nur Mieteinnahmen steuerpflichtig sind.
- Unter der Annahme, dass keine Steuer fällig wird, wenn die Immobilie nur für Ferien genutzt wird oder leer steht.
- Versäumnis, unterstelltes Einkommen zu deklarieren, riskiert Bußgelder, Zinsen und Steuerprüfungen.
Die ordnungsgemäße Deklaration und Zahlung von IRNR hilft Ihnen, unnötige rechtliche und finanzielle Probleme in Spanien zu vermeiden.
Wie Fuster & Associates helfen kann
Bei Fuster & Associates sind wir darauf spezialisiert, nicht ansässige Immobilienbesitzer bei folgenden Aufgaben zu unterstützen:
- Steuerregistrierung und Compliance.
- Genaue Berechnung des kalkulatorischen Einkommens.
- Einreichung von IRNR-Steuererklärungen.
- Verwalten Sie Ihre spanischen Steuerverpflichtungen sicher und effizient.
Schützen Sie Ihre Immobilieninvestition und genießen Sie absolute Ruhe.
Wir möchten Ihnen helfen, sich in all den rechtlichen Komplexitäten zurechtzufinden, die mit dem Kauf oder Verkauf eines Hauses in Spanien verbunden sind, aber dieser Artikel ist eine rechtliche Information und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden.
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